Die Geschichte, die seit zwei Jahren die Gerichte befasst, ist komplex und nimmt ihren Anfang im Sommer 2023. Damals hat die Gemeinde Sand in Taufers, unterstützt von der Agentur für öffentliche Verträge (AOV), die Arbeiten für den Abbruch und Wiederaufbau der Grundschule in Rein in Taufers ausgeschrieben – mit einem Ausschreibungspreis von gut 6 Millionen Euro. Das günstigere Angebot – knapp 5 Millionen Euro – hinterlegte damals die Firma Holzer GmbH, die Bietergemeinschaft aus Unionbau und Schmidhammer wurde zweitgereiht. „Wir haben daraufhin der Firma Holzer provisorisch den Zuschlag erteilt“, berichtet Bürgermeister Josef Nöckler. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1235775_image" /></div> <h3> Gemeinde widerruft Zuschlagserteilung</h3>Allerdings traten – wie im Urteil des Staatsrates angeführt ist – bald Zweifel zur Untervergabe von Teilarbeiten und den geforderten Nachweisen von Qualifikationen auf. In der Folge focht die Holzer GmbH Teile der Ausschreibungsbedingungen an, während der Gemeindeausschuss den Zuschlag wegen der aufgeworfenen Zweifel und folglich drohender Klagen im Selbstschutzwege widerrief und den Auftrag der zweitgereihten Bietergemeinschaft aus Unionbau und Schmidhammer erteilte. <BR /><BR />„Die Ausschreibung erfolgte zu dem Zeitpunkt, als das neue Vergabegesetz beschlossen wurde, und wir haben uns auf die noch alten Bestimmungen gestützt, die laut unserer Auffassung und der unserer Rechtsberater noch gültig waren“, erklärt Nöckler die unklare Situation. Er betont auch, dass er sich stets um eine gütliche Einigung bemüht habe. Dennoch sei der Gerichtsweg beschritten worden. <h3> Fünf Prozent der Ausschreibungssumme zuerkannt</h3>Wie die sechste Sektion des Staatsrates in ihrem am Mittwoch hinterlegten Urteil anführt, habe das Verwaltungsgericht im Vorjahr den Beschluss des Gemeindeausschusses, mit dem der Holzer GmbH der Zuschlag entzogen wurde, für rechtswidrig erklärt, einen Antrag auf Schadenersatz aber als unzulässig abgewiesen. Den folgenden Rekurs dagegen hat der Staatsrat nun allerdings angenommen und der Holzer GmbH einen Schadenersatz nicht in der geforderten Höhe von zehn, sondern von fünf Prozent der Ausschreibungssumme zugesprochen. Das entspricht 318.507 Euro.<BR /><BR />Bürgermeister Nöckler will das Urteil nun genau prüfen. Fest steht für ihn jedenfalls, dass die Gemeindekassen damit nicht belastet werden dürfen. „Die Gemeinde ist versichert und auch wir im Ausschuss sind es“, sagt er. Entsprechende Rücklagen im Ausmaß von zehn Prozent gebe es zwar, allerdings nur „um gegebenenfalls den Schadenersatz vorstrecken zu können“, so Nöckler. Die angespannte Finanzlage – nicht zuletzt wegen der Entwicklungen rund um die Cascade – dürfe dadurch nicht weiter belastet werden. „Sollten die Versicherungen nicht zahlen, werden wir prüfen, ob eine Beschwerde beim Kassationsgerichtshof möglich ist“, erklärt Nöckler.