Neben einer Ausgleichszahlung für das laufende Jahr haben Lehrpersonen an staatlichen Schulen ab Jänner auch mehr am Gehaltszettel.<BR /><BR />Bisher haben Lehrpersonen an Landesschulen mehr verdient als ihre Kollegen an Schulen staatlicher Art, sprich an Grund-, Mittel- und Oberschulen. Mit Beginn des kommenden Jahres wird sich das nun definitiv ändern – zumindest was das bislang 10 Prozent niedrigere Gehalt betrifft. Der Weg dahin war kein einfacher. <BR /><BR />24 Millionen Euro hatte die Landesregierung für das laufende Jahr für die angepeilten Ausgleichzahlungen bereitgestellt. Ende November hatten die Gewerkschaften den entsprechenden Vertragsentwurf unterschrieben. Dennoch hing die Auszahlung des Geldes am seidenen Faden. Zwischen Land und Rom war es nämlich zu einem Streit gekommen. Auf staatlicher Ebene müssen nämlich alle Verträge für öffentlich Bedienstete vor Inkrafttreten dem Rechnungshof zur Begutachtung vorgelegt werden. Dies hatte das Land in seinem Gesetz zum Nachtragshaushalt in Erwartung einer entsprechenden Durchführungsbestimmung zurückgewiesen, worauf Rom diesen Passus im Landesgesetz angefochten hat. <BR /><BR />In der Zwischenzeit wurde genannte Durchführungsbestimmung in der 12er-Kommission verabschiedet. Und obwohl diese noch den Segen des Ministerrates braucht und noch nicht in Kraft ist, wurde der Tarifvertrag zur Angleichung der Lehrergehälter der Kontrollsektion des Bozner Rechnungshofes vorgelegt. Diese hat nun grünes Licht gegeben und der Vertrag kann in Kraft treten. Damit erhalten Südtirols Grund-, Mittel- und Oberschullehrer voraussichtlich mit dem Jännergehalt für das Jahr 2022 rückwirkend eine einmalige Ausgleichszahlung von 2383,20 Euro brutto. Zugleich haben sie ab Jänner 114,50 Euro brutto mehr am Lohnstreifen. <BR /><BR />„Es war ein langer Weg, aber jetzt ist der erste wichtige und längst überfällige Schritt gemacht“, freut sich Bildungslandesrat Philipp Achammer. Gerade nach Covid und Lockdown seien die Aufgaben der Lehrpersonen noch komplexer geworden als vor der Pandemie. „Vor allem auch weil der Hintergrund der Kinder und Jugendlichen durch die Pandemie vielfach ein schwieriger geworden ist.“<BR /><BR />Ganz vollzogen ist die Gleichstellung zwischen Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art und Landeslehrern noch nicht. „Es fehlt noch die Angleichung einiger Lohnelemente wie etwa bei der Abfertigung“, so Achammer. Hier beträgt der Unterschied zwischen Landeslehrern und Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art nach wie vor 30 Prozent. Dazu brauche es aber eine Gesetzesänderung. Grund-, Mittel- und Oberschullehrer seien schließlich nach wie Staatsangestellte, „eben mit Zusatzelementen der Landeslehrer“, so Achammer.