Gute Nachricht für 5.000 Landesmitarbeiter im Bildungssektor: Das Lohnplus von 400 Euro brutto im Monat kann nun doch mit dem Septembergehalt ausgezahlt werden – rückwirkend ab 1. Jänner 2026. Somit werden mit 25. September, wenn das Septembergehalt überwiesen wird, pro Kopf im Schnitt etwa 3.600 Euro brutto zusätzlich an Lohnerhöhung vergütet werden, verspricht Personal-Landesrätin Magdalena Amhof. <BR /><BR />Zum Bildungspersonal des Landesdienstes zählen die Landeslehrer – Musikschullehrer und Berufsschullehrer – weiters Kindergärtnerinnen, Sozialpädagogen mit Landesvertrag und Mitarbeiter für Integration. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/lohnplus-im-bildungsbereich-warum-es-bei-der-auszahlung-hakt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet</a>, hatte es Probleme mit der Informatik gegeben, sodass die angekündigte Auszahlung in der Schwebe stand. <BR /><BR />„Um das Problem zu lösen, wurde auf Hochdruck gearbeitet“, berichtet Amhof. Bei diesen 400 Euro brutto monatlich handelt es sich um eine Reallohnerhöhung. Mit dem Oktober-Gehalt sollen dann die Staatslehrer an den Grund-, Mittel- und Oberschulen ihre Lohnerhöhung erhalten – ebenfalls rückwirkend ab 1. Jänner. Dabei handelt es sich um gestaffelte Beträge. „Der Rechnungshof hat nun den Vertrag der Lehrer staatlicher Art genehmigt – das Pendant zum Vertrag der Landeslehrer, der jetzt ausgezahlt wird“, berichtet Landesrätin Amhof.<BR /><BR />Sie könne die Nervosität der Leute verstehen, die es rund um diese Auszahlung gegeben hat, erklärt Amhof. „Aber Vertragsverhandlungen haben einen Zeitraum – und auch die Implementierung von Vertragsverhandlungen braucht eine gewisse Zeit. Man sollte den Gewerkschaften und der Politik aber Vertrauen entgegenbringen, dass das, was vereinbart wird, dann auch umgesetzt wird. Verträge sind Verträge – und wenn Verträge abgeschlossen sind, dann werden diese auch bezahlt. Wir halten uns an Vereinbarungen“, stellt die Landesrätin klar. <h3> Tauziehen um Ausgleich für 2025</h3>Bei den Verhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für die öffentlich Bediensteten (BÜKV) für die Jahre 2025-2026- 2027 sind noch einige wichtige Punkte zu klären: Nicht einverstanden ist der CGIL/AGB damit, dass der Inflationsausgleich für das Jahr 2025 nicht mehr verhandelt werden kann, wie es derzeit im Entwurf vorgesehen ist. „Damit würde uns ein Teil des Inflationsausgleichs fehlen, wenn wir den Vertrag unterschreiben – wir heißen das nicht gut“, sagt Gewerkschafter Daniel Verdorfer (CGIL/AGB).<BR /><BR />Laut Personal-Landesrätin Magdalena Amhof wird das Jahr 2025 nicht abgegolten. Dies sei bei einem Treffen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher bereits klargestellt worden. „Dafür sehen wir deutlich mehr Geld für das Jahr 2026 vor“, sagt Amhof. „Wir bezahlen bereits jetzt begleitend zwei Prozent an Inflation aus.“ Nicht unterschreiben will die Gewerkschaft auch einen Passus, wonach Mitarbeiter, die zwischen 2025 und Ende 2027 in Pension gehen, den Rest des Inflationsausgleiches nicht erhalten sollen, welcher 2028 verhandelt wird und der dann rückwirkend ausgezahlt wird. „Da werden wir nicht locker lassen“, verspricht Ulli Bauhofer (CGIL/AGB).<BR /><BR />Die Gewerkschaft AGO hält es im Unterschied zu den anderen Gewerkschaften für unerlässlich, beim BÜKV einen Index zu verwenden, der auch die Energiekosten mit einbezieht, damit auch wesentliche Ausgaben wie Strom, Gas und Heizung berücksichtigt werden. Sonst würden in Zeiten von starken Energiepreissteigerungen wie jetzt die Lohnanpassungen zu gering ausfallen. Bauhofer hält dies für problematisch, denn die Energiepreise seien starken Schwankungen unterworfen und dann müsste bei sinkenden Energiepreisen auch diese Senkung mit einbezogen werden – und dann hätten alle einen Nachteil. Da brauche es einen Kompromiss, meint Bauhofer.