Die italienische Datenschutzbehörde hat klare Grenzen gezogen: Überwachungskameras der Gemeinden, die eigentlich der städtischen Sicherheit dienen, dürfen nicht für die Verhängung von Bußgeldern im Straßenverkehr genutzt werden. Zudem verschärft die Behörde die Regeln für das Teilen von Kinderfotos in den sozialen Medien.<BR /><BR />Wie die renommierte italienische Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ berichtet, gehen diese Grundsatzentscheidungen auf zwei konkrete Streitfälle zurück, die nun von der Datenschutzbehörde final bewertet wurden.<h3> Kameras zur Verbrechensbekämpfung sind keine „Blitzer“</h3>Im ersten Fall rügte die Behörde die kalabrische Gemeinde Reggio Calabria. Die dortige Ortspolizei hatte Aufnahmen von Sicherheitskameras der Gemeinde genutzt, um nach einem Verkehrsunfall die Schuldfrage zu klären und einem Autofahrer eine Übertretung der Straßenverkehrsordnung anzulasten.<BR /><BR />Laut dem „Sole 24 Ore“ stellte die Datenschutzbehörde nun klar: Kameras, die den öffentlichen Raum kontinuierlich und weiträumig überwachen, unterliegen einer strikten Zweckbindung. Sie dienen ausschließlich der Prävention und Bekämpfung von Kriminalität. Eine Nutzung für Verkehrsübertretungen entbehre einer Rechtsgrundlage und verstoße gegen die Prinzipien der Rechtmäßigkeit und Transparenz.<BR /><BR />Mit einer Ausnahme: Sollte es bei einem Verkehrsunfall zu strafrechtlich relevanten Handlungen kommen (etwa schwere Körperverletzung oder fahrlässige Tötung), bleibt das Sichern und Verwenden der Überwachungsvideos weiterhin erlaubt. <BR /><BR />Im konkreten Fall in Reggio Calabria handelte es sich jedoch nur um leichte Verletzungen ohne strafrechtliche Anzeige, weshalb es illegal war, das Videomaterial als Beweis heranzuziehen.