Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Renzo Paolo Pacher kam auch dem Antrag der Verteidiger Beniamino Migliucci und Paolo Fava nach, ihrem Mandanten die allgemein mildernden Umstände zuzuerkennen. Damit senkte das Gericht die Haftstrafe für die fahrlässige Tötung von zweieinhalb auf zwei Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, David Zanol bleibt auf freiem Fuß. Die Urteilsbegründung wird in maximal 90 Tagen hinterlegt.Von 11.15 Uhr bis 17.15 Uhr hatte das Berufungsschwurgericht beraten. Als Richter Pacher das Urteil verlas, spielten sich im Gerichtssaal bewegende Szenen ab. David Zanol umarmte seine Verteidiger, seine Tante, die den ganzen Prozess nicht von der Seite ihres Neffen gewichen war, konnte die Tränen nicht mehr zurückhalten und auf die Frage, ob ihr jetzt ein Stein vom Herzen gefallen sei, nur nicken. Rechtsanwalt Migliucci zeigte sich zufrieden: „Mit der Anerkennung der allgemein mildernden Umstände hat das Schwurgericht nicht nur das erstinstanzliche Urteil bestätigt, sondern auch die letzten möglichen Zweifel ausgeräumt: Es war ein tragischer Unfall .“ Dass das Verfahren auch die Verteidiger über die Maßen mitgenommen hat, bestätigte Rechtsanwalt Fava. „Man lernt einen Menschen genau kennen, entwickelt zu ihm eine persönliche Beziehung. Natürlich zittert man mit. Ich hoffe inständigst, dass für David Zanol jetzt alles ausgestanden ist“. Das ist aber fraglich: Sowohl Rechtsanwalt Mauro Bonato, der die Versicherung als Nebenkläger vertritt, als auch Staatsanwalt Alois Klammer behielten sich Kassationsbeschwerde vor. Am Vormittag hatte Klammer noch versucht, das Schwurgericht davon zu überzeugen, dass David Zanol den Verkehrsunfall am 10. September 2006 in Aichholz absichtlich verursacht hätte, um seine Mutter zu töten und die Versicherungssumme über 500.000 Euro einzustreichen. Er hatte auch angeführt, dass man gegen Zanol auch wegen Anstiftung zu einer Straftat hätte ermittlen können, weil er nach jemandem gesucht habe, der seine Mutter töten sollte. „Man schickt einen Mann nicht lebenslang ins Gefängnis, wenn auch nur ein einziger Zweifel besteht,“ hatte Rechtsanwalt Fava dagegengehalten – offensichtlich mit Erfolg. Die zweijährige Haftstrafe kann Zanol mit Arbeit bei den Sozialdiensten abbüßen, wenn das Kassationsgericht das Urteil bestätigen sollte.rc