Staatsanwalt Axel Bisignano, der in erster Instanz die Anklage vertreten hatte, warf David Zanol vor, den für seine Mutter tödlichen Unfall absichtlich verursacht zu haben, um die Versicherungsprämie zu kassieren.Diese These wird Ankläger Alois Klammer ab heute am Bozner Oberlandesgericht versuchen, dem Berufungsschwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Renzo Pacher zu beweisen. Zu erwarten ist, dass Klammer ein Gerichtsgutachten beantragen wird, um die Ursache für den Verkehrsunfall am 10. September 2006 in Aichholz, bei dem Maria Zanol ums Leben kam, abzuklären. Die Parteiengutachten in erster Instanz hätten nicht widersprüchlicher sein können: Für den Experten der Anklage war der Unfall Vorsatz, für jenen der Verteidigung eine Unachtsamkeit des Lenkers David Zanol. Auch Zanols Verteidiger BeniaminoMigliucci und Paolo Fava hatten Berufung eingelegt. Das Schwurgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass David Zanol „zumindest im Zeitraum vor dem Unfall Mordabsichten gegenüber seiner Mutter gehegt habe". Obwohl das Schwurgericht den Belastungszeugen Francesco Zorzi für glaubwürdig befand, sprach es David Zanol vom Mordvorwurf frei und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu zweieinhalb Jahren Haft - viel zu viel für dieses Vergehen angesichts der Umstände, meinen ZanolsVerteidiger. Wenn das Gericht überzeugt sei, dass es sich bei dem Unfall um fahrlässige Tötung gehandelthabe, dann müsse es auch das dafür vorgesehene Strafmaß - in der Regel zwischen sechs Monaten und einem Jahr - anwenden. Das Gericht habe jedoch das Höchstmaß verhängt. Das sei unzulässig, zumal Zanol nachweislich weder getrunken habe noch zu schnell gefahren sei, so Migliucci und Fava. Sie hoffen jetzt auf eine Senkung des Strafmaßes. Ein Super-Gutachten brauche es ihrer Ansicht nach nicht. „Wir wissen bereits, was passiert ist: Es war ein tragsicher Unfall," soMigliucci.rc/D