Deegs Gang in die zweite Instanz wurde dem Landtag dieser Tage von den gegnerischen Anwälten zugestellt, nachdem er kurz vor Ablauf der Frist am 15. Mai eingereicht worden war.<BR /><BR />Streitgegenstand ist die Polit-Bombe vom Jänner 2025: Weil Waltraud Deeg 2023 im Wahlkampf 10.126 Euro für einen Werbebrief an Senioren nicht in ihrer Wahlkampfkosten-Erklärung für den Landtag angegeben hatte, vergatterte sie das Landtagspräsidium mit 20.252 Euro zum Doppelten an Bußgeld. <BR /><BR />Der Fall war der Prüfstelle des Landtags ins Auge gestochen, weil Deeg (und der verstorbene Abgeordnete Helmuth Renzler) genau denselben Betrag von 10.553,34 Euro als „Spende“ an die SVP überwiesen hatten, mit dem sich der Seniorenbrief zu Buche geschlagen hatte, den in einem ersten Schritt die Partei bezahlt hatte. <h3> „Besondere Handhabung der Parteienwerbung durch die SVP“</h3> Deshalb, so die Prüfstelle, sei die Ausgabe Deeg anzurechnen. Im Prüfbericht wird zudem auf eine „besondere Handhabung der Parteienwerbung durch die SVP“ verwiesen. Mehrere Wahlkampfinitiativen, an denen zwei oder mehrere Kandidaten beteiligt waren, seien „in einem ersten Schritt von der SVP übernommen, dann aber von den Kandidaten als Spende an die Partei zurückbezahlt“ worden.<BR /><BR />Gegen die Strafe hatte Deeg Rekurs vor dem Landesgericht eingelegt. Ihr gehe es um Rechtssicherheit. Die Prüfstelle habe Sachverhalte anderes interpretiert als in Vergangenheit. In vielen Wahlgängen seien von einer Partei bezahlte Gruppenwerbungen stets der Partei und nicht der Person angelastet worden. Das Landesgericht folgte diesen Argumenten aber nicht. Es bestätigte im Februar die bittere Pille für Deeg und verdonnerte sie zudem zu Gerichtskosten von 5.000 Euro. Nun geht der Ball an das Oberlandesgericht.<BR /><BR />Im Landtag hat Vizepräsident Arnold Schuler angekündigt, das Gesetz zu den Wahlkampfkosten reformieren zu wollen. Spitzenkandidaten sollen von jedem Ausgabenlimit ausgenommen werden. Gruppenwerbungen sollen hingegen nur mehr dann den jeweiligen Parteien angerechnet werden, wenn alle Kandidaten darauf abgebildet sind und nicht nur wenige. Der Gesetzesentwurf Schuler lässt aber auf sich warten.