Mehrfach habe sie der Frau Fotos geschickt, die ihren Gatten an der Seite der 59-Jährigen zeigten – das waren aber Fotomontagen. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/nach-hausverbot-sexarbeiterin-raecht-sich-jahrelang-an-pusterer-hotelier" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Hier mehr dazu)</a><BR /><BR />Die 59-Jährige soll auch die Dreistigkeit gehabt haben, aufs Meldeamt zu gehen und zu behaupten, die Ehefrau wohne gar nicht zusammen mit ihrem Mann. <BR /><BR />Dem Ehemann habe sie einen „Liebesbrief“ geschrieben, in dem sie erklärt habe, seine Gattin sei eine Psychopatin. Auch habe sie behauptet, mit dem Mann ein Kind zu haben. Sie habe ein entsprechendes Foto herumgezeigt und „alle seien neidisch“ gewesen. Schließlich erstattete das verzweifelte Ehepaar Anzeige.<BR /><BR />Im Jahr 2023 verurteilte Richter Walter Pelino die 59-Jährige zu drei Jahren und zehn Monaten Haft – eine Strafe, die sie derzeit im Gefängnis von Venedig verbüßt. Der Richter kam in seiner Urteilsbegründung zum Schluss, dass bei der Angeklagten eine regelrechte „Obsession“ vorliege: Sie habe sich rächen wollen, nachdem der Hotelier ihr Hausverbot erteilt habe, da sie – wenn sie sich in seinem Betrieb ein Zimmer nahm – der Prostitution nachgegangen sei. Er habe auch Hoteliers in der Umgebung vorgewarnt. Kurz darauf hätten die Belästigungen begonnen. <BR /><BR />Auch nach dieser Verurteilung soll die 59-Jährige nicht von dem Paar abgelassen haben. Im Jahr 2025 verurteilte Richter Alvise Dalla Francesca Cappello die Angeklagte deshalb erneut, wodurch die Gesamtstrafe auf sechs Jahre Haft anwuchs. <BR /><BR />Das Oberlandesgericht in Bozen (Vorsitz Richterin Claudia Montagnoli) stufte gestern die Straftaten aus diesem jüngsten Urteil als Fortsetzung der vorhergehenden ein, wodurch sich eine Senkung des Strafmaßes auf vier Jahre und zwei Monate Haft ergab. Hinzu kommen sechs Monate Haft, weil sich die Frau als eine andere Person ausgegeben habe. Insgesamt muss sie also vier Jahre und acht Monate hinter Gittern verbringen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Begründung wird in 90 Tagen hinterlegt. <BR /><BR />Der Rechtsanwalt der Nebenkläger, Marco Dall'Aglio, erwägt Kassationsbeschwerde. Angesichts des relativ milden Urteils müssten seine Mandanten um ihre Sicherheit fürchten, sobald die Angeklagte wieder frei komme. Sie habe sich bisher weder von Verurteilungen noch von Annäherungsverboten abschrecken lassen.