„Wir werden jetzt jede einzelne Position genauestens prüfen“, sagt Sonderkommissarin Pechlaner. <BR /><BR /><BR /><b>Frau Pechlaner, zu den vielen anderen Baustellen jetzt auch noch das Problem mit einsprachigem Personal, dessen Verträge nicht verlängert werden können. Wie sehr brennt beim Sanitätsbetrieb der Hut?</b><BR />Irene Pechlaner: Ich möchte eines vorausschicken: Wir sind ein Dienstleistungsbetrieb und unser größtes Kapital sind die Mitarbeiter. Fakt ist, dass man laut Staatsgesetz Mitarbeiter nur für maximal 3 Jahre provisorisch anstellen kann. Laut Landesgesetz ist diese Zeit unter bestimmten Umständen um 2 Jahre verlängerbar. Man sollte aber schon davon ausgehen, dass eine Sprache in 3 Jahren erlernt werden kann.<BR /><BR /><b>Was aber bei vielen Ärzten und Pflegerinnen offensichtlich nicht der Fall war bzw. ist...</b><BR />Pechlaner: Wir werden jetzt Position für Position genau unter die Lupe nehmen. Wir dürfen nicht vergessen, dass wir bis März 2022 den Corona-Notstand hatten und viele Mitarbeiterinnen in dieser Zeit alles andere zu tun hatten, als Sprachkurse zu besuchen.<BR /><BR /><b>Corona kann doch nicht als Argument dienen, nicht die Sprache zu erlernen?</b><BR />Pechlaner: Wer 3 Jahre lang nichts getan hat, wird wohl auch jetzt nichts tun. Wenn jemand in dieser Zeit keinen einzigen Sprachkurs besucht hat, dann ist es vielleicht besser, wenn man sich von ihm trennt.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="979984_image" /></div> <BR /><BR /><b>Gerade im medizinischen Bereich ist es doch wichtig, sich in der Muttersprache verständigen zu können?</b><BR />Pechlaner: Das Recht auf Gebrauch der Muttersprache ist in der Verfassung verankert – ebenso das Recht auf Gesundheit. Insofern müssen wir beides unter einen Hut bringen. Wir haben jedenfalls jedes Interesse daran, diese Mitarbeiter zu halten. Ewig auf die Zweitsprache zu verzichten, ist aber sicher keine Lösung.<BR /><BR /><b>Wie steuert der Sanitätsbetrieb nun gegen?</b><BR />Pechlaner: Kurzfristig, indem wir die betriebsinternen Sprachkurse, die während der Pandemie ausgesetzt waren, intensivieren. Wir haben viele Ärzte, Ärztinnen und Pflegepersonal, die, wenn auch nicht den ihrer Position entsprechenden, aber einen Sprachnachweis haben. Diese Leute werden wir sicher nicht vom Stuhl stoßen. Generell aber werden wir wohl sanften Druck ausüben müssen und schauen, dass alle, die es auch wollen, den Zweisprachigkeitsnachweis erlangen. Ich bin recht zuversichtlich, dass das auch klappt. Langfristig wäre ich für eine Zweisprachigkeitsprüfung speziell für medizinisches Personal. Das ist dann aber eine politische Entscheidung.<BR /><BR /><BR />HINTERGRUND<BR /><BR /> Laut Staatsgesetz dürfen Ärzte und Sanitätspersonal – wie berichtet – für maximal 3 Jahre provisorisch angestellt werden. Hierzulande ist für eine Fixanstellung ein entsprechender Zweisprachigkeitsnachweis erforderlich. Um diesen zu erbringen, räumt das Landesgesetz Ärzten und Pflegepersonal 5 Jahre ein. <BR />Nach einem entsprechenden Gerichtsurteil ist damit jetzt allerdings Schluss. Die ersten einsprachigen Ärzte und Pflegekräfte haben bereits die Mitteilung erhalten, dass ihr Vertrag nach Ablauf nicht mehr verlängert wird. Dadurch riskiert der Sanitätsbetrieb nun, bis zu 184 Ärzte und 224 Pfleger, die noch ohne den entsprechenden Zweisprachigkeitsnachweis sind, zu verlieren – entweder, weil ihnen der Vertrag nicht mehr verlängert wird oder weil sie von sich aus den Betrieb verlassen.<BR />