Zwar wird es in diesem Jahr keine Nikolausumzüge geben, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Nichtsdestotrotz sollen Kinder nicht zur Gänze auf den Nikolaus verzichten müssen.<BR /><BR />In der Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher wurde festgelegt, dass der Nikolausbesuch, der von ehrenamtlichen Vereinen durchgeführt wird, im Garten, an der Haus- oder an der Wohnungstür erfolgen darf. <BR /><BR />Der Hausbesuch muss vorab von der Familie bestellt werden, selbstverständlich muss der Besuch kontaktlos ablaufen sowie der nötige Sicherheitsabstand und alle anderen Covid-Regeln eingehalten werden.<BR /><BR />Auch dürfen weder Freunde noch Verwandte, die nicht demselben Haushalt angehören, zusätzlich eingeladen werden.<BR /><BR />Nicht nur der Nikolausumzug, auch die beliebten Krampusläufe wurden in diesem Jahr untersagt.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="apester-media" data-media-id="5fca15d440b600be03ff70a3" height="405"></div><script async src="https://static.apester.com/js/sdk/v2.0/apester-javascript-sdk.min.js"></script></div>