In Bozen werden Strafzettel jetzt nur noch digital zugestellt. Mit der Plattform SEND wird ab Dezember ein völlig neues System eingeführt. Aber nicht für alle Bürgerinnen und Bürger wird es damit einfacher.<BR /><BR /><BR />Bußgeldbescheide werden künftig nicht mehr direkt per Einschreiben von der Post zugestellt, sondern digital auf der Plattform SEND hinterlegt. Der Zugang erfolgt über SPID oder den elektronischen Personalausweis (CIE). Die Stadtpolizei nutzt SEND bereits für die digitale Zustellung einiger Akten. <BR /><BR />„Ab Dezember 2025 erfolgt die Zustellung ausschließlich über diese Plattform, auf der die Dokumente hinterlegt werden“, teilt die Gemeinde mit. „Die Bürgerinnen und Bürger erhalten eine Benachrichtigung, die keinen vollständigen Akt enthält, sondern einen Link bzw. eine Internetverknüpfung, auch als QR-Code, über den das Dokument auf SEND eingesehen und heruntergeladen werden kann“, erklärt die Gemeinde. <BR /><BR /><BR />Die Stadtpolizei benachrichtigt Bürgerinnen und Bürger über die IO-App, per E-Mail, SMS. Dazu muss man sich jedoch auf der SEND-Homepage oder in der IO-App registrieren und dort die eigenen Kontaktdaten – eventuell auch eine PEC-Adresse – hinterlegen. Eine PEC-Adresse ist eine zertifizierte, rechtsverbindliche E-Mail-Adresse und funktioniert ähnlich wie ein digitales Einschreiben. <BR /><BR />Strafzettel können zwar weiterhin direkt bei der Stadtpolizei bezahlt werden, allerdings nur, wenn die digitale Kopie zuvor über SEND abgerufen und heruntergeladen wurde.<BR /><h3> Wenn keine digitalen Kontaktdaten hinterlegt sind</h3><BR />Wer nicht über digitale Kanäle erreichbar ist, weil er die IO-App nicht nutzt oder keine Kontaktdaten auf SEND hinterlegt hat, erhält die Benachrichtigung über den Strafzettel weiterhin per Einschreibebrief auf dem klassischen Postweg. „Die Kosten trägt der Empfänger“, unterstreicht die Gemeinde. Im Einschreiben ist jedoch der Bußgeldbescheid selbst nicht enthalten. Es dient als Verweis auf die SEND-Homepage und enthält ausschließlich den Link zum digitalen Dokument. Eine Registrierung auf SEND ist also auch in diesem Fall notwendig.<BR /><BR /><BR />Wem das zu kompliziert ist, der kann, wieder gegen eine Gebühr, eine gedruckte Kopie bei einer offiziellen SEND-Abholstelle (z. B. Steuerberatungsstellen CAF oder andere Partner) anfordern. <BR /><BR />Die Liste der Abholstellen ist auf der Website <a href="https://notifichedigitali.it/punti-di-ritiro/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">https://notifichedigitali.it/punti-di-ritiro/</a> zu finden.