Wer seinen Wohnraum auf ein Minimum beschränken will, stößt in Südtirol auf ein Paradoxon: Er verbraucht zu viel Fläche. Und das Häuschen ist gleichzeitig nicht groß genug. De facto sind solche Mini-Häuser laut aktueller Gesetzeslage hierzulande nicht möglich. Ein Grund für eine Neuregelung? „Nein“, heißt es aus dem Ressort von Urbanistiklandesrat Peter Brunner. <BR /><BR />Ein „Tiny House“ ist allgemein eine kleine Wohnstruktur – allerdings gibt es hier keine offizielle Definition. In der Regel wird ein Tiny House als voll funktionsfähiges Zuhause auf Rädern – oder fest am Boden verankert – betrachtet, das für einfaches Wohnen konzipiert ist. <BR />Rechtlich gesehen muss in Südtirol ein Tiny House, das an Versorgungsnetze angeschlossen oder im Boden verankert ist, alle Genehmigungen wie ein reguläres Gebäude haben. Und es muss auch alle Auflagen einhalten. <BR /><BR />Womit das Aufstellen auf der Grünen Wiese schon mal flach fällt. Ein Aufstellen in Wohnbauzonen ist damit ebenfalls ausgeschlossen, denn es gilt die vorgeschriebene Baudichte einzuhalten. Und da schneiden Tiny-Häuser paradoxerweise schlecht ab: Denn obwohl sie den Bedarf an Grund auf ein Minimum reduzieren, packen sie für das Südtiroler Reglement meist nicht genug Kubikmeter auf einen Quadratmeter – und verbrauchen damit zu viel Fläche. <BR /><BR />„Zudem gibt es hygienische Vorschriften: die Wohnfläche für eine Person muss mindestens 28 m² betragen, für 2 Personen mindestens 38 m². Tiny-Häuser sind in der Regel kleiner und erfüllen daher diese Anforderungen nicht“, heißt es auf Nachfrage aus dem Ressort Brunner.<BR /><BR />Werden sie hingegen nicht angeschlossen und verankert, gelten sie als Fahrzeug – und in dem darf man nicht dauerhaft wohnen und auch keinen Wohnsitz anmelden. <BR /><BR />Braucht es also eine Neuregelung: Nein, sagt Brunner: „Die bestehende Gesetzgebung reicht aus, um dieses Phänomen zu regeln. Die entsprechenden Kontrollen und Sanktionen hierfür obliegen den Gemeinden.“