Wie der Tierschutzverein Bearsandothers mitteilte, habe sie die Trienter Staatsanwaltschaft eingeschaltet, damit diese abklären kann, ob es zu strafbaren Handlungen gekommen ist.<h3> Viele Appelle an den Halter</h3>Vor rund einem Monat wurden die Tierschützer auf die Lage der betagten Hündin Sheila aufmerksam gemacht, die im Garten eines Hauses im Trentino lebte. Ein Lokalaugenschein habe ergeben, dass das Tier sichtlich unterernährt gewesen sei und sich auf unzureichendem Platz nur mühselig fortbewegt habe. <BR /><BR />Nach Ansicht der Tierschützer hätten die Haltungsbedingungen des Tieres durchaus den Straftatbestand der Vernachlässigung bzw. nicht artgerechter Haltung (Art. 727) erfüllt. Alle Appelle an den Halter, ihnen Sheila zu übergeben und ihr ein Altern in Würde zu ermöglichen, seien aber auf taube Ohren gestoßen. Mehr noch: Am Tag nach dem Lokalaugenschein habe der Halter die Hündin vom Tierarzt „ohne eine medizinische Begründung“ einschläfern lassen. <h3> Sheilas Geschichte kein Einzelfall</h3>Der Fall werfe laut Aussendung der Tierschützer beunruhigende Fragen „über die Leichtigkeit auf, mit der unschuldige Leben verkürzt werden können, und lenkt die Aufmerksamkeit auf die Rolle der Tierärzte, deren Ethikkodex genaue Bedingungen für die Durchführung der Euthanasie festlegt“. <BR /><BR />Sheilas Geschichte sei leider kein Einzelfall: Es gebe immer mehr ähnliche Situationen, „in denen die persönlichen Schwierigkeiten der Besitzer zu Todesurteilen für die Tiere führen“. Dabei sei es angesichts der vielen Alternativen, die für die Versorgung und Betreuung von Tieren in Not zur Verfügung stehen, unverständlich und inakzeptabel, auf die Euthanasie als übereilte Lösung zurückzugreifen, so die Tierschützer von Bearsandothers.