Dienstag, 17. November 2020

Zum Spaziergang auch spätabends

Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr gilt nicht mehr. Dies stellte Zivilschutz-Landesrat Arnold Schuler auf Nachfrage der „Dolomiten“ klar.

Laut geltender Verordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher, datiert auf den 8. November, sind Spaziergänge auch nach 20 Uhr erlaubt (Symbolfoto). - Foto: © shutterstock









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