7 der 9 Hauptverdächtigen – u.a. zum Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung – bleiben vorerst in den eigenen 4 Wänden. Nachdem die Verteidiger die entsprechenden Anträge gestern einreichten, behielt sich das Freiheitsgericht eine Entscheidung zur Aufhebung der Hausarreste vor. <h3> Verteidigung versucht, Vorwurf der mafiösen Vereinigung zu entkräften </h3>Gestern fand die Verhandlung vor dem Freiheitsgericht (Vorsitz Richterin Laura Di Bernardi) statt – rund eine Stunde lang begründete der Anwalt des Trentiner Unternehmers Paolo Signoretti, Giovanni Rambaldi, die Anfechtung des Hausarrests. <BR /><BR />Dabei dürften er und die Verteidiger der restlichen Betroffenen versucht haben, den Vorwurf der mafiösen Vereinigung zu entkräften.<BR /><BR />Wie berichtet, wurde bislang der Hausarrest nur für die Bürgermeisterin von Riva del Garda, Cristina Santi, im Rahmen ihres Garantieverhörs mit der Aufenthaltspflicht in ihrer Heimatgemeinde ersetzt. <h3> U-Richter hatte Aufhebung von Hausarrest für Hager und Eisenstecken abgelehnt </h3>U-Richter Enrico Borelli hatte Hager und Eisenstecken nach dem Garantieverhör Kontakte nach außen bzw. mit anderen Personen als ihren Rechtsanwälten zugestanden, nicht aber die Aufhebung des Hausarrestes.<BR /><BR />Innerhalb Freitag wird das Freiheitsgericht über die Anträge befinden. Sollte das Gericht diese abweisen, können die Betroffenen dagegen Kassationsbeschwerde einlegen. <h3> Weder Santis noch Benkos Anwälte vor Freiheitsgericht erschienen </h3>Nicht vor dem Freiheitsgericht erschienen sind gestern die Anwälte von Bürgermeisterin Cristina Santi, da der Hausarrest für sie bereits aufgehoben wurde. <BR /><BR />Ebenfalls nicht vor Gericht erschienen sind auch die Verteidiger von René Benko: Bekanntlich muss Österreich den von Italien beantragten Haftbefehl nicht vollstrecken. <BR /><BR />Mittlerweile liegt auch ein Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters in Innsbruck vor. Dieser hat eine Auslieferung Benkos an Italien für unzulässig erklärt.