<BR /><BR />Die Operation „Cavallino“ der Finanzpolizei führte im November 2022 zur Beschlagnahme eines Fahrzeugs vom Typ Ferrari F430. Es bestand nämlich der Verdacht, dass es sich eigentlich gar nicht um einen Pkw aus dem berühmten Autohaus handelt. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1185471_image" /></div> <BR /><BR />Tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich beim Luxuswagen in Wirklichkeit um einen Toyota MR2 Coupé handelte, der illegal mit gefälschten Ersatzteilen so manipuliert jworden war, dass er einem Ferrari F430 zum Verwechseln ähnelte. <BR /><BR />Und zwar sehe das Fahrzeug genau aus wie das zwischen 2004 und 2009 hergestelltes Modell „Pininfarina“. Auch ein Gutachten, das von Experten des Autoherstellers Ferrari S.p.A. durchgeführt worden war, bestätigte , dass das Fahrzeug nicht vom bekannten Unternehmen stammt. <BR /><h3> Höchstgericht bestätigte Urteil – Pkw am Montag verschrottet </h3>Der Eigentümer des Fahrzeugs wurde in der Folge wegen der Verwendung von Unterscheidungszeichen für gewerbliche Erzeugnisse (Art. 473 it. StGB) angezeigt. <BR /><BR />Nach einem Schuldspruch in erster Instanz wurden die Rekurse der Verteidigung schließlich auch vom Höchstgericht abgewiesen – damit konnten die Finanzpolizisten am vergangenen Montag die angeordnete Verschrottung des Fahrzeugs vollstrecken.