Im Interview verrät sie, was auch eine „ganz normale Person“ dazu verleiten kann, rohe Gewalt anzuwenden. <BR /><BR /><b>Worauf ist – in vielen Köpfen – die Vernetzung von Geisteskrankheit bzw. Persönlichkeitsstörung und Kriminalität zurückzuführen?</b><BR />Prof. Liliana Lorettu: Sehr oft, wenn wir mit etwas konfrontiert werden, bei dem es um Gewalt und Grausamkeit geht, denken wir, dass eine Geisteskrankheit zugrunde liegt, um uns emotional zu schützen. Denn von einer Geisteskrankheit zu sprechen, bedeutet, zu sagen: Er ist anders als ich, ich würde diese bestimmte Sache nie tun. Er ist psychisch krank und ich bin es nicht. Das ist ein Verteidigungsmechanismus, der uns in eine Komfortzone versetzt und uns beruhigen soll.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-64682571_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Ein Trugschluss?</b><BR />Prof. Lorettu: Nun, eine Geisteskrankheit kann zwar ein Risikofaktor für Gewalt und Grausamkeit sein, aber sicherlich nicht der einzige. Das Konzept der Banalität des Bösen ist nicht so weit entfernt: Wir alle können – unter bestimmten Umständen – fähig sein, gewisse Dinge zu tun. Anstatt also in Stereotypen wie „mad or bad“, also verrückt oder böse, zu denken, müssen wir durchaus auch die Reaktionen des „normalen“ Menschen berücksichtigen.<BR /><BR /><BR /><b>Vor Gericht ist aber die Frage, ob der Angeklagte kriminell oder psychisch gestört ist, immer wieder Dreh und Angelpunkt...</b><BR />Prof. Lorettu: Wird ein Angeklagter für teilweise oder völlig unzurechnungsfähig erklärt, erhält er Strafnachlass bzw. er wird freigesprochen. Und die Verteidiger argumentieren natürlich im Interesse ihrer Mandanten. Aber nicht immer entsprechen diese Thesen der Realität. Wir als wissenschaftliche Gemeinschaft haben versucht – auch mit diesem Kongress in Bozen – die Botschaft zu vermitteln: Wir sollten Verbrechen nicht psychiatrisieren, denn gewalttätiges Verhalten hängt auch mit vielen anderen Variablen zusammen, die keine Geisteskrankheit sind.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-64682575_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Beispielsweise?</b><BR />Prof. Lorettu: Der Drogenmissbrauch gehört heutzutage sicherlich zu den wichtigsten Risikofaktoren für gewalttätiges Verhalten – insbesondere der Konsum der neuen, psychoaktiven, chemischen Substanzen. Diese wirken sich nicht nur auf die Anzahl von Gewalttaten aus, sondern auch qualitativ: Wenn ein Konsument unter dem Einfluss dieser Substanzen Gewalt ausübt, ist diese in der Regel grausamer und brutaler. Betroffen sind zwar nicht nur, aber sehr oft junge Menschen. Auch Alkohol spielt eine Rolle. Wenn wir Menschen mit gewalttätigem Verhalten analysieren, stellen wir oft fest, dass viele sowohl Drogen als auch Alkohol konsumieren, was sie enthemmt und die Kontrolle verlieren lässt.<BR /><BR /><b>Zurück zu den psychisch gestörten Straftätern: Brauchen alle psychiatrische Behandlung?</b><BR />Prof. Lorettu: Falls wir feststellen, dass die Persönlichkeitsstörung eine signifikante psychopathologische Komponente hat: ja. Aber in den meisten Fällen ist das nicht der Fall. Wir haben keinen Zauberstab, mit dem wir jeden behandeln können. Es gibt Menschen, die eine andere Art von Hilfe brauchen – eine, die nicht psychiatrisch ist. Gefängnisse sollten auch eine rehabilitative Funktion haben. Dort kommt die Rolle des Erziehers, des Sozialarbeiters, des Psychologen zum Tragen. Im Gefängnis sollten die Betroffenen einen Behandlungsweg beschreiten können, der ihnen die Schwere ihrer Tat bewusst macht und in ihnen Mitgefühl für das Opfer weckt.<BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-64682610_listbox" />