Die Deutsche hatte sich 2004 an das Meraner Friedensgericht gewandt. Im Streit um eine Violine wollte sie von einem italienischen Staatsbürger 2530 Euro einklagen. Die Klägerin erhielt in erster Instanz Recht, doch die Gegenpartei legte Rekurs ein. Das römische Kassationsgericht erklärte vor wenigen Wochen das gesamte Verfahren für nichtig. Das Kassationsgericht begründete den Entschluss damit, dass die deutsche Staatsbürgerin sich vor Gericht nicht der deutschen Amtssprache hätte bedienen dürfen. Diese dürfe in Südtirol nur für Ortsansässige in Anspruch genommen werden. Für Mahlknecht ein Fehlurteil, das völlig der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes widerspreche. Er spricht von einem „Skandalurteil“. Jeder Anwalt in Südtirol kenne das von SVP-Parlamentarier Karl Zeller bereits 1998 erreichte Muster-Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Bickel. „Dieser hat das Recht, sich in Südtirol vor Gericht der deutschen Sprache zu bedienen, auf alle Unionsbürger ausgedehnt“, erinnert Mahlknecht in der Tageszeitung "Dolomiten". stol