Dienstag, 28. April 2015
Deutsche Gefängniswärter dürfen keinen Erotik-Chat betreiben
Eine Gefängnis-Leiterin hat zwei Vollzugsbeamten das Betreiben eines Erotik-Chats zu Recht verboten. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Aachen.
Erotik kann ein einträgliches Geschäft sein, ist aber nicht jedem erlaubt.