Dienstag, 28. April 2015

Deutsche Gefängniswärter dürfen keinen Erotik-Chat betreiben

Eine Gefängnis-Leiterin hat zwei Vollzugsbeamten das Betreiben eines Erotik-Chats zu Recht verboten. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Aachen.

Erotik kann ein einträgliches Geschäft sein, ist aber nicht jedem erlaubt.









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