Da die Eigentümer die erforderlichen Ausfuhr- und Transportgenehmigungen nicht vorweisen konnten, beschlagnahmten die bayerischen Behörden die Waffen. Zudem mussten Sicherheitsleistungen in Höhe von insgesamt 6.800 Euro hinterlegt werden. <BR /><BR />Gegen die 34 Schützen wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das deutsche Waffenrecht eingeleitet. Der Vorfall rückt erneut die komplizierte grenzüberschreitende Mitnahme historischer Waffen durch Tiroler Schützenkompanien in den Fokus. Seit Jahren setzen sich die Schützen des Bundeslandes Tirol dafür ein, insbesondere den Brenner nach Italien mit ihren historischen Gewehren passieren zu dürfen, um an Ausrückungen und Festumzügen teilzunehmen. <BR /><BR />Bislang scheiterten entsprechende Bestrebungen jedoch an den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Anders als ihre Tiroler Kameraden dürfen die Südtiroler Schützen bereits seit dem Jahr 2000 mit historischen Gewehren ausrücken. Voraussetzung ist allerdings, dass die Waffen ausschließlich Platzpatronen verschießen können. Seit vier Jahren laufen Gespräche zwischen Wien und Rom, um eine vergleichbare Regelung auf das historische Tirol mit Nord-, Süd- und Welschtirol auszuweiten.