Bekanntlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Und die macht der Staat bei einem Anbieter des (fast) täglichen Bedarfs. Wenn der Mann oder die Frau Bargeld sehen wollen, sind sie damit im Recht. <BR /><BR />Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung drängt Italien vor allem das Bezahlen mit Bargeld so weit wie möglich in eine Nische zurück. Vom Staat gefördert und gefordert wird das Bezahlen mit Kreditkarte, Bancomat und App – ganz einfach deshalb, weil dort die Wege des Geldes nachverfolgt werden kann. <BR /><BR />Um Händlern, Gewerbetreibenden und ihren Kunden besser auf die Finger zu schauen, wurde vor mittlerweile 9 Jahren die POS-Pflicht eingeführt: Sie müssen das bargeldlose Bezahlen anbieten. So richtig vom Fleck kam die Verpflichtung nicht, bis die Regierung Draghi in diesem Jahr durchgriff und festlegte, dass <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/pos-verpflichtung-fuer-haendler-so-sehen-die-strafen-aus" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">ab 1. Juli 2022 die Verstöße gegen die Pflicht bestraft werden.</a> Für jede verweigerte Zahlung ist ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig, dazu kommen 4 Prozent der Transaktion selbst.<BR /><BR />Seit dieser Woche gibt es aber Geschäfte, die weiterhin Scheine und Münzen verlangen dürfen und kein bargeldloses Bezahlen anbieten müssen. Wie aus einem Rundschreiben der Agentur für Zoll und der staatlichen Monopolverwaltung vom 24. Oktober hervorgeht, dürfen Händler für <b>Tabakwaren, Stempelmarken und Briefmarken</b> weiterhin auf Bargeld bestehen – auch wenn der Kunde die Bancomat-Karte oder das Smartphone mit Bezahlfunktion zückt. Nur Bares ist Wahres gilt also weiterhin für die Packung Zigaretten. <BR /><BR />Für diese Ausnahmeregelung hatte die italienische Vereinigung der Trafikanten lange und vehement gekämpft – und schließlich mit guten Begründungen gewonnen. So wies der Verband darauf hin, dass der Verkauf von Zigaretten, Stempel- und Briefmarken ohnehin steuerlich unter staatlicher Kontrolle steht und daher Steuerhinterziehung praktisch unmöglich ist. Zudem müssen Händler und Dienstleister für die digitalen Bezahldienste Gebühren entrichten, was die ohnehin knappe Gewinnspanne etwa bei Stempelmarken praktisch auf Null stelle. <BR /><BR /><BR />