<i>Lorenz Michael Baur und Janis Noel Tappeiner, Rechtsanwälte mit eigener Kanzlei in Lana und Schlanders, beantworten für s+ in einer dreiteiligen Serie einige wichtige Fragen zum Thema Ehescheidung. Im zweiten Teil der Serie geht es unter anderem um die Folgen, die Situation mit Kindern und den Unterhalt.</i><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="610382_image" /></div> <BR /><BR /><b>Was sind die Folgen einer Scheidung?</b><BR />Erfolgt keine Versöhnung, kann grundsätzlich nach einem Trennungszeitraum von 6 Monaten im Falle einer einvernehmlichen Trennung bzw. nach einem Trennungszeitraum von 12 Monaten im Falle einer strittigen Trennung die Ehescheidung eingereicht werden. Die Ehescheidung bewirkt den Verlust des Status als Ehegatten, sowohl aus persönlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Beide Ehegatten sind wieder freien Standes und können erneut standesamtlich heiraten. Die gegenseitigen Erbansprüche und der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente gehen bis auf einige Ausnahmefälle verloren.<BR /><BR />Ein eventueller nachehelicher Ehegattenunterhalt ist nur dann geschuldet, wenn ein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Parteien besteht, das auf die gemeinsame Entscheidung über die Rollenverteilung in der Familie während der Ehe zurückzuführen ist. Unverändert bleiben hingegen auch nach der Scheidung die Rechte und Pflichten, welche die vormaligen Eheleute gegenüber ihren minderjährigen bzw. noch nicht wirtschaftlich unabhängigen Kindern haben.<BR /><BR /><b>Bei Kindern wird es meist noch komplizierter. Wie ist hier die Situation? Darf die Frau im Familienhaus/in der Familienwohnung bleiben? Wie lange?</b><BR />Sind aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgegangen, die zum Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung noch minderjährig bzw. wirtschaftlich nicht selbständig sind, so wird die eheliche Wohnung jenem Ehegatten zugewiesen, dem die Kinder anvertraut werden. Es handelt sich hierbei um ein Recht, welches mittels entsprechendem Antrag im Grundbuch zu Lasten der betroffenen Liegenschaft verbüchert werden kann. Mit dieser Regelung verfolgt der Gesetzgeber nicht etwa das Interesse eines Ehepartners zum Nachteil des anderen, welcher die eheliche Wohnung verlassen muss, sondern vielmehr das ausschließliche Wohl der Kinder, welche ihrem gewöhnlichem Lebensumfeld auf keinem Fall entrissen werden sollen. <BR /><BR />Die Zuweisung der ehelichen Wohnung an einen Ehepartner dauert grundsätzlich so lange an bis die gemeinsamen Kinder ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht haben und ihren Lebensunterhalt autonom bestreiten können, unabhängig vom Erreichen der Volljährigkeit.<BR /><BR /><embed id="dtext86-47666211_quote" /><BR /><BR /><BR /><b>Wie regelt sich der Unterhalt?</b><BR />Unter anderem ist es Aufgabe und Pflicht der Eltern (Eheleute) gemeinsam für den Unterhalt der Kinder bis zum Erreichen deren wirtschaftlicher Unabhängigkeit aufzukommen. In der Regel ist es so, dass jener Elternteil, dem die Kinder nicht anvertraut werden und der seinerseits nur ein entsprechendes Umgangsrecht erhält, dem anderen Ehepartner einen monatlichen Unterhaltsbeitrag bezahlt, dessen Ausmaß sich an den Bedürfnissen der Kinder und an den Möglichkeiten des verpflichteten Elternteils orientiert. Man spricht in diesem Zusammenhang von ordentlichem Unterhaltsbeitrag oder aber vom sogenannten Regelunterhalt, welcher die alltäglichen Ausgaben für die Kinder abdecken soll. <BR /><BR />Daneben bestehen noch die außerordentlichen Spesen, welche ebenfalls von den Eltern getragen werden müssen. Hierbei handelt es sich um besondere, unvorhersehbare oder außerordentliche Ereignisse oder Umstände bzw. erhebliche über den ordentlichen Alltag hinausgehende Ausgaben. Bei der Aufteilung dieser zusätzlichen Kosten wird in Ermangelung einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Eheleuten wiederum die individuelle Vermögens- und Einkommenssituation der beiden Elternteile berücksichtigt.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/die-ehescheidung-was-sie-wissen-muessen-teil-1" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Den ersten Teil der Serie gibt es hier. </a><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/die-scheidung-und-das-liebe-geld-alles-was-sie-wissen-muessen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Den dritten Teil – die Scheidung und das liebe Geld – finden Sie hier.</a><BR />