Am 7. Juli 1939, kurz nach 4 Uhr in der Früh, wurde das Todesurteil in Oberau vollstreckt. <BR /><BR />Das Kapitalverbrechen, das schließlich mit der Todesstrafe geahndet wurde, spielte sich auf den Tag genau 10 Monate vor der Hinrichtung auf einer Alm in Lüsen ab. In der Nacht vom 6. auf den 7. September 1939 überfiel Blaßbichler den in einer Hütte schlafenden Hirten Johann Putzer; er schlug den gebürtigen Rodenecker mit einem Holzscheit nieder und erwürgte ihn. <BR /><BR />„Der Mörder beraubte sein Opfer der geringen Barschaft von 6 Lire und einer Metalluhr, worauf er die Leiche unter einem Heubündel verbarg“, berichtete das Tagblatt „Dolomiten“ in der Ausgabe vom 8. Juli 1939 weiter. Das Verbrechen löst auch deshalb Entsetzen aus, weil sich der Hirte dem Angreifer praktisch wehrlos ausgeliefert war. Als kleiner Bub hatte er eine Granate aus dem Weltkrieg ausgegraben, der Blindgänger explodierte und riss ihm eine Hand weg, ein Bein wurde verstümmelt und ein Auge verletzt.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="915970_image" /></div> <BR /><BR />Wie kaltblütig Blaßbichler seine Tat abhakte, zeigt auch der Umstand, dass er am darauffolgenden Abend an einer Tanzveranstaltung teilnahm. Auch nach seiner Festnahme und bei der Verhandlung vor dem Schwurgericht in Bozen zeigte er kein Bedauern oder gar Reue. „Die bei der Gerichtsverhandlung von Blaßbichler zur Schau getragene Verstocktheit, Herzlosigkeit und der höhnische Ausdruck war abscheuerregend“, vermerkt der Gerichtschronist der „Dolomiten“. <BR /><BR />Am 1. April 1939 verurteilte ihn das Schwurgericht zum Tod. Bei der Verkündigung des Urteils rief Blaßbichler aus: „Ich danke dem Gerichtshof, daß er mich von meinem elenden Leben erlöst hat.“ Trotzdem legte der Todeskandidat vor dem Kassationsgericht in Rom Berufung gegen das Urteil ein, der Richterspruch in Bozen wurde aber bestätigt. <BR /><BR />Am 7. Juli 1939 wurde das Urteil vollstreckt, und zwar im ehemaligen Schießstand in Bozner Stadtteil Oberau. Blaßbichler wurde erschossen. <BR /><BR />Noch bis 1947 wurden in Italien Todesurteile vollstreckt.