<h3> Tier abschrecken, ohne es zu töten </h3>Zu den Maßnahmen zählen laut Verordnung „Lichtreize in Verbindung mit akustischen Signalen, Gummigeschosse oder Knallkörper.“<BR />Unter „Vergrämung“ verstehe man Maßnahmen, die gezielt darauf abzielen, das Tier abzuschrecken, ohne es zu verletzen oder zu töten.<BR /><BR /> Es gehe darum, dem Bär beizubringen, „dass die Nähe des Menschen unangenehm oder gefährlich ist.“ Die Vergrämung gelte beispielsweise nur in „unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Nutztieren, geschlossenen Ortschaften oder von Menschen genutzten Gebäuden oder Stallungen“, informierte das Land in einer Aussendung. <BR /><BR />Man nutze damit den gesetzlichen Spielraum aus, betonte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP). Die Verordnung trete mit Mitternacht in Kraft und gelte für die Dauer von acht Wochen.<BR /><h3> „Tatenlos zuschauen ist keine Lösung“ </h3>Auch besendern wolle man das Raubtier im Idealfall. Es laufe die Kontaktaufnahme mit entsprechenden Fachleuten, die eine Besenderung überhaupt durchführen könnten, sowie die Vorbereitung des technischen Equipments. „Tatenlos zuzuschauen ist für mich keine Lösung. Auch wenn sich Expertinnen und Experten einig sind, dass die Besenderung eines Bären ein herausforderndes Vorhaben ist, wollen wir nichts unversucht lassen“, erklärte Geisler. <h3> Besenderung nicht mit Frühwarnsystem vergleichbar </h3>Fachlich unbestritten sei, dass eine Besenderung nicht mit einem Frühwarnsystem vergleichbar ist. Sollte es überhaupt gelingen, einen Bären zu besendern, würden diese Daten vor allem dazu dienen das Verhalten des Bären zu analysieren. Die Besenderung hätte vor allem auch wissenschaftliche Zwecke<BR />.<h3> Weiter keine Gefahr für Bevölkerung</h3>„Wir nehmen die Sorgen der Bevölkerung und der Almwirtschaft sehr ernst und beobachten die Lage sehr genau“, führte Geisler weiters aus. <BR /><BR />Gleichzeitig wurde betont, dass es nach wie vor keinen Anlass gebe, von einer erhöhten Gefahr durch Bären für die Bevölkerung auszugehen. Es habe bisher keine Hinweise darauf ergeben, dass sich ein Bär Menschen oder dem Siedlungsraum gezielt nähert, oder beginnt, die Scheu vor dem Menschen zu verlieren.<BR /><BR /><BR />Sollte sich dies ändern, werde man aber „weitere Schritte setzen“, kündigte der Landeshauptmannstellvertreter an. Geisler verwies zugleich darauf, dass die Gesetzeslage auf EU-Ebene – Stichwort FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) – in Sachen Bär noch weit weniger rechtliche Möglichkeiten biete als beim Wolf.<h3> Bär hatte Ende Juli zwei Esel gerissen </h3>Die zwei toten Esel waren Ende Juli im Gemeindegebiet von Pfunds aufgefunden worden, unweit der Grenze zu Südtirol ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/verdacht-auf-baerenriss-zwei-tote-esel-in-pfunds-entdeckt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">STOL hat berichtet</a>). Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen bestätigten inzwischen einen Bären als Verursacher. Ergebnisse zu weiteren Rissen, beispielsweise eines Ponys, das in einem Almgebiet im Gemeindegebiet von Fiss aufgefunden worden war, seien noch ausständig – ein Tierzüchter hatte aber kürzlich mit einem toten Pony vor dem ORF-Landesstudio bereits Maßnahmen gefordert ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mit-totem-pony-im-gepaeck-nach-innsbruck-bauer-protestiert-gegen-baerenrisse" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr dazu</a>). Im Bezirk Landeck wurde heuer bereits zehn Mal ein Bär nachgewiesen.