Landeshauptmann Arno Kompatscher hat dem SVP-Ausschuss die Ergebnisse der vom Land eingesetzten Arbeitsgruppe zu den Zweisprachigkeitsnachweisen vorgestellt. Ihr gehörten als Berater u. a. Prof. Walter Obexer und Karl Zeller an. Das SVP-Dokument definiert den rechtlichen Rahmen, weist auf Schwachstellen hin und zeigt Handlungsspielräume auf. „Die Partei wird nun einen Vorschlag definieren, wobei es Maßnahmen gibt, die wir auf jeden Fall durchziehen und andere, über die zu diskutieren sein wird“, sagt Kompatscher. <BR /><BR />„Klar ist, dass das Land nicht bereit ist, Tricksereien zu akzeptieren“, stellt Kompatscher klar. Zwar darf das Land nach einem Urteil des EuGH nicht als einzige Körperschaft Zweisprachigkeitsnachweise ausstellen. „Das bedeutet aber nicht, dass wir Nachweise von jedem dahergelaufenen Institut akzeptieren müssen“, so Kompatscher. <BR /><BR />Künftig werden Abkommen mit Sprachinstituten anvisiert, die „über jeden Zweifel erhaben sind“, wie Goethe- oder Dante-Institut. Deren Zertifikate werden akzeptiert. „Für alle anderen wird in einem kleinen Kolloquium festgestellt, ob das Zertifikat der Realität entspricht. Wenn nein, ist ein anderes belastbares Zertifikat vorzulegen oder die Prüfung des Landes abzulegen“, sagt Kompatscher.<h3> Oberschüler stärker unterstützen</h3> Klar ist für ihn auch, dass Oberschüler stärker beim Erwerb des Zweisprachigkeitsnachweises unterstützt werden. Fehlende Italienischkenntnisse seien mit ein Grund, weshalb junge Südtiroler nach Jahren im Ausland nicht mehr zurückkehren. „Deshalb wird die Prüfung ab der 4. Oberschulklasse Teil des Curriculums. In der Schule wird auf die Prüfung gelernt. <BR /><BR />Die Schule schreibt für die Prüfung ein und man fährt gemeinsam mit dem Bus hin“, so Kompatscher. Schon heute gibt es für eine bestandene B2-Prüfung zwei Matura-Punkte. „Diese könnten auf drei steigen. Für jene, die C1 schaffen, sogar auf fünf“, meint Kompatscher. Ziel sei jedenfalls, dass alle bis zur Matura B2 in der Tasche haben. „Das ist auch ein Schritt gegen den Brain Drain“, so der Landeshauptmann.<BR /><BR />Im Beruf: Wer für die öffentliche Hand arbeitet, darf ohne Zweisprachigkeitsnachweis maximal zwei Jahre beschäftigt werden, in der Sanität sind es drei. Künftig sollen es fünf Jahre werden. Dazu braucht es einen Antrag an die EU-Kommission, dem in anderen Fällen bereits stattgegeben wurde, sowie eine Durchführungsbestimmung (6er-Kommission). <BR /><BR />Fünf Jahre Zeit für den „patentino“ sollen nämlich nicht alle erhalten, sondern ausgewählte Mangelberufe, die per Landesgesetz festgelegt werden. „Allerdings mit Begleitung und Kursen sowie Zwischenschritten, wie z.B. dass nach drei Jahren der B2-Nachweis zu erbringen ist.“<h3> Klare Absage für Forderung von italienischer Seite</h3>Neben der klassischen C1-Prüfung für Akademiker, die bleibt, soll es für einige Mangelberufe eine eigene C1-Prüfung geben, in der eine eigene Kommission nur die fachspezifische Sprachkompetenz feststellt. „Mit einem Arzt muss ich nicht über Ackerbau und Viehzucht in Afghanistan reden, sondern über meinen Blutdruck“, bringt es Kompatscher auf den Punkt. Diese Neuerung war u.a. von Ärzten gefordert worden. Auch dazu braucht es eine Durchführungsbestimmung.<BR /><BR />Eine klare Absage kommt für die oft von italienischer Seite gestellte Forderung, wonach für den unbefristeten Zugang zum öffentlichen Dienst nur mehr der Nachweis B2 (Matura-Level) reichen soll. „Der Vollständigkeit halber hat die Arbeitsgruppe diese Möglichkeit zwar angeführt, warnt aber vor einer allgemeinen Senkung des Sprachniveaus“, so Kompatscher. Er stehe dem auch negativ gegenüber. „Und es ist in der SVP nicht mehrheitsfähig.“