Die Familie des Opfers – ein heute 39-jähriger Mazedonier – hat nun Aussicht auf Schadenersatz. Sein 33 Jahre alter Landsmann steht wegen schwerster Körperverletzung vor Gericht.<BR /><BR />Der Täter hat inzwischen über seine Verteidiger Nicola Nettis und Corrado Faes angekündigt, Schadenersatz zu leisten. Der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richter Carlo Busato vertagte daher am Montag das Verfahren, um die Zahlung in die Wege zu leiten. Der Schadenersatz könnte im Falle einer Verurteilung den Weg zu mildernden Umständen ebnen. Für schwerste Körperverletzung droht dem Mazedonier eine Haftstrafe zwischen 6 und 12 Jahren.<BR /><BR />Der Vorfall, derentwegen sich der Mazedonier verantworten muss, geht auf den 7. April 2019 zurück. Vor der Diskothek „Mayimba“ in der Bozner Industriezone war es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen ihm und einem Landsmann gekommen. Wie auf einem Überwachungsvideo, das auch im Gerichtssaal gezeigt wurde, zu sehen ist, erhielt das Opfer vom 33-Jährigen einen Fausthieb ins Gesicht, blieb einige Sekunden lang benommen stehen und brach dann bewusstlos zusammen. Bis zum heutigen Tag ist der 39-Jährige nicht mehr aus dem Koma erwacht, er wird in einer Pflegeeinrichtung betreut. <h3> Aus Notwehr gehandelt?</h3>Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den 33-Jährigen, die Familie des Opfers hat sich als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen. Bis zum Urteil stehen noch etliche Zeugenanhörungen an – nicht zuletzt, um abzuklären, wie der Streit abgelaufen ist. Die Aufzeichnung der Überwachungskamera zeigt nämlich nur den Moment, in dem der verhängnisvolle Schlag ausgeführt wurde und nicht die gesamte handgreifliche Auseinandersetzung zwischen den beiden Mazedoniern. <BR /><BR />Der Angeklagte, der auf freiem Fuß ist, hat gegenüber seinen Verteidigern stets beteuert, aus Notwehr gehandelt zu haben. Insofern dürften die Aussagen der Zeugen, die damals vor dem Tanzlokal zugegen waren und den Vorfall beobachtet hatten, durchaus erhellend sein. <BR />Das Verfahren wird am 22. Mai fortgesetzt. Bis dahin sollte die Schadenersatzzahlung an die Nebenkläger getätigt sein.<BR />