<BR />Verbraucherschützerin Gunde Bauhofer macht indessen auf bevorstehende Teuerungen aufmerksam.<BR /><BR />Unweigerlich schreitet die Digitalisierung in allen Lebensbereichen voran, was sich nun etwa auch mit dem Auslaufen der althergebrachten Identitätskarte zeigt. Wer ab 3. August 2026 das italienische Staatsgebiet verlassen will, kann dies – vom Reisepass einmal abgesehen – nur mehr mit einer neuen <b>elektronischen, mikrochipdotierten Identitätskarte </b>im Kreditkartenformat tun. Die Umstellung hält die Meldeämter ordentlich auf Trab.<BR /><BR />Ein Auslaufmodell ist auch das Stempeln in den Reisepässen, stattdessen werden von den Reisenden aus Nicht-EU-Ländern die biometrischen Daten über das digitale <b>EES-System</b> (Entry/Exit) überprüft. Einige Flughäfen wenden dieses System bereits an, ab 10. April soll es lückenlos in Funktion sein. <BR /><BR />Seit Jahresbeginn wird eine von der Regierung beschlossene <b>Paketabgabe </b>von 2 Euro auf jedes Paket mit einem Wert von unter 150 Euro aus Nicht-EU-Ländern fällig. Angesichts der großen Menge – laut Schätzungen geht man allein in Italien von einem Paketaufkommen von 330 Millionen Einheiten aus – dürfte hier eine schöne Summe zusammenkommen. <h3> Geld zurück bei Stau auf der Autobahn</h3>„Überhaupt bringt das neue Jahr mehrere Teuerungen mit sich“, weiß Verbraucherschützerin Gunde Bauhofer und zählt auf: „Die <b>Autobahngebühren</b> steigen im Schnitt um 1,5 Prozent, die <b>Akzisen auf Diesel</b> sind bereits angehoben worden, was sich auf weitere Preissteigerungen niederschlagen dürfte.“ <BR /><BR />Außerdem steigt die Steuer auf fakultative Zusätze der <b>Kfz-Haftpflichtversicherungen </b>(Lenker-Unfallschutz und Abschleppdienste) anteilmäßig von bisher 2,5 Prozent auf 12,5 Prozent. Man sollte also gut prüfen, ob derartige Zusatzoptionen benötigt werden. In Fällen von Stau auf der Autobahn infolge von vielen Baustellen oder Wetterereignissen winkt ab 1. Juni die Möglichkeit einer <b>Rückforderung der Autobahngebühr</b> – zunächst wenigstens von einem Betreiber, ab Dezember auch von mehreren Betreibern. Bauhofer relativiert diese an sich gute Nachricht: „Hier ist noch einiges unklar, zudem können sich die Betreiber die Rückerstattungen vorerst über eine Mauterhöhung hereinholen – somit beißt sich die Katze in den Schwanz.“ <h3> Recht auf Reparatur wird gestärkt</h3>Haben Waschmaschinen, Staubsauger, Tablets oder elektrische Küchengeräte aller Art ihren Dienst für eine Weile getan, so landen sie im Normalfall auf dem Müll. Das Ergebnis: wachsende Berge von Elektroschrott. Die EU will diese gängige Praxis zumindest eindämmen, indem sie das Recht auf <b>Reparatur von Elektrogeräten</b> deutlich stärkt.<BR /><BR /> Konkret handelt es sich um die EU-Richtlinie 2024/1799, welche die Mitgliedstaaten innerhalb 31. Juli 2026 umsetzen müssen. Somit müssen die Produzenten künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten – zu fairen und transparenten Preisen. „Die Reparatur soll zur ersten Option werden, zu diesem Zweck wird auch eine EU-weite Plattform für Reparaturwerkstätten aufgebaut“, weiß Bauhofer. Ein schon bestehendes Beispiel nennt sich RepairLink, dieses umfasst über 85 Partner-Werkstätten. <BR /><BR />Eine weitere Maßnahme zur Stärkung der Verbraucherrechte betrifft das neue einheitliche <b>EU-Gewährleistungs- und Garantielabel</b>, zu dem Händler in der EU ab 27. September 2026 verpflichtet werden. Damit sollen Verbraucher klar und unmissverständlich über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden, so etwa in Bezug auf die zweijährige Mindestgewährleistung sowie zu den Rechten bei etwaigen Mängeln (Reparatur, Ersatz, Rückerstattung).<h3> Erhöhte Transparenz bei Widerrufsrecht</h3>Erleichtert wird zudem der Rücktritt von Käufen im Internet, indem laut EU-Regelung die Benutzeroberfläche ab 19. Juni 2026 mit einem klar ersichtlichen <b>Widerrufsbutton</b> dotiert werden muss. Bauhofer beurteilt diese Neuerung genauso als „großartige Sache“, wie den Schutz bei den sogenannten <b>Kleinstkrediten</b>, der ab 20. November 2026 gelten soll.<BR /><BR /> „Hier geht es um digitale Konsumkredite mit kleinen Raten, dabei verlieren vor allem jugendliche Konsumenten oftmals den Überblick, weshalb eine striktere Regelung sicherlich zu begrüßen ist“, betont Bauhofer. Anbieter müssen die Bedingungen klarer aufzeigen und die Kreditwürdigkeit besser prüfen. <BR /><BR />„Verbraucher müssen sich im neuen Jahr auf Teuerungen gefasst machen, sie werden aber in ihren Rechten auch durchaus bestärkt“, resümiert Bauhofer. Wichtig sei, stets gut informiert zu bleiben. <h3> Auslaufmodell Identitätskarte</h3> Zum <Fett>Stichtag 3. August 2026 </Fett>benötigen alle Bürgerinnen und Bürger eine elektronische Identitätskarte (C.I.E.), während der Papierausweis seine Gültigkeit verliert. Die Behörden versprechen sich davon erhöhte Sicherheit, den Abbau von Bürokratie sowie einen vereinfachten Zugang zu vielen digitalen Diensten. Die elektronische Identitätskarte gibt es bereits seit 2016, in Südtirol wird sie seit Herbst 2020 ausgestellt.