Auch an eine neue Corona-Regel müssen sich viele Benutzer von Liften und Seilbahnen erst noch gewöhnen. <BR /><BR /><BR /><BR />Eigentlich sind die verschärften Regeln auf den Skipisten beschlossene Sache. Demnach herrscht für alle Pistenbenutzer unter 18 Jahren, die mit irgendwelchen Wintersportgeräten unterwegs sind, Helmpflicht. Zudem wird das Alkoholverbot eingeführt – „wir gehen von einer Grenze von 0,5 Promille aus wie im Straßenverkehr“, sagt Helmut Sartori, Präsident der Seilbahnunternehmer Südtirols. Ebenso zur Pflicht wird eine Haftpflichtversicherung für alle Pistenbenutzer. <BR /><BR />Die Skigebietsbetreiber haben die Hoffnung aber noch nicht ganz aufgegeben: „Die allerletzte Chance ist, dass das Gesetz mit dem Mille-proroghe-Gesetz doch noch verschoben wird“, sagt Sartori. <BR /><BR />Vorbereitet sind die Pistenbetreiber aber auf das neue Gesetz. Schon seit mehreren Jahren wird in vielen Skigebieten beim Kauf des Tagesskipasses eine Versicherung zu einem Aufpreis von wenigen Euro angeboten. „Darauf haben sich heuer alle eingestellt. Jeder hat die für sich passende Lösung gesucht“, sagt Sartori. <BR /><BR /><embed id="dtext86-52157482_quote" /><BR /><BR />Es ist natürlich nicht Aufgabe der Skigebietsbetreiber, die Versicherung zu kontrollieren – „das ist Aufgabe der Ordnungskräfte“, sagt Sartori. Ebenso wenig obliegt es den Pistenbetreibern, die Einhaltung der Helmpflicht zu überprüfen. „Wir müssen darauf hinweisen, dass alle minderjährigen Skifahrer, Snowboarder, Telemarker, Rodler und Bobfahrer auf der Piste einen Helm tragen müssen. Kontrollen führen die Ordnungskräfte durch“, erläutert Sartori. Bislang galt die Helmpflicht nur für Wintersportler bis 14 Jahre. <BR /><BR />Aber die Helmpflicht bereitet den Pistenbetreibern kaum Sorgen: „In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass nicht nur Kinder, sondern auch immer mehr Erwachsene beim Skifahren einen Helm tragen“, sagt Sartori. <BR /><BR /><b>Was gilt beim Alkohol?</b><BR /><BR />Das Alkoholverbot bzw. die Alkoholgrenze ist im Gesetz nicht im Detail geregelt. „Wir gehen davon aus, dass von einer Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut die Rede ist wie auf der Straße“, sagt Sartori. Somit sollte auch das für wenige Probleme sorgen. <BR /><BR />Diese Regelungen kommen neben den scharfen Corona-Regeln auf die Pistenbetreiber zu. Diese müssen sie kontrollieren. Noch gewöhnungsbedürftig sei die Pflicht zum Tragen von FFP-2-Masken in Seilbahnen und geschlossenen Liften – bislang reichten chirurgische Masken aus. „Darauf müssen wir die Kunden häufig hinweisen“, sagt Sartori.<BR />