<a href="https://www.stol.it/artikel/politik/italien-verlaengert-ausnahmezustand-bis-31-maerz" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>hat die italienische Regierung am Dienstag nicht nur den coronabedingten Ausnahmezustand bis zum 31. März verlängert, sondern auch neue Regeln für die Einreise aus einem EU-Land eingeführt.<BR /><BR />Für den Eintritt nach Italien muss ein negativer Coronatest vorgewiesen werden, auch von bereits geimpften Personen. Ergebnisse von Antigen-Tests dürfen bei der Einreise höchstens 24 Stunden alt sein, für PCR-Tests gilt ein Zeitraum von 48 Stunden. Wer ungeimpft aus einem EU-Land nach Italien einreist, muss sogar für 5 Tage in Quarantäne.<BR /><BR />Folglich braucht es nun auch für einen Kurztrip nach Innsbruck bei der Rückkehr nach Südtirol einen negativen Coronatest. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/innsbruck-kurztrip-hier-koennen-sie-sich-vor-der-heimfahrt-gratis-testen-lassen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wo Sie sich gratis testen lassen können, lesen Sie hier.</a><BR /><BR />Diese neue Reglung hatte am Mittwoch für teils heftige Kritik gesorgt. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/pinzger-die-spinnen-die-roemer" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">HGV-Präsident Manfred Pinzger nannte sie „eine Katastrophe“ für den Tourismus.</a><BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/eu-kritisiert-italien-wegen-testpflicht-fuer-einreisende" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Auch von Seiten der EU gab es Kritik an der Regelverschärfung der italienischen Regierung.</a><BR /><BR /><b>Ausnahmen für Pendler und Studenten</b><BR /><BR />Für Kinder und Jugendlichen dürfte die Testpflicht ab 6 Jahren greifen. Dabei gilt zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren generell weiterhin Green-Pass- und daher auch quarantänebefreit sind. Keine Quarantäne ist außerdem für ungeimpfte Minderjährige von geimpften Eltern vorgesehen.<BR /><BR />Ganz ausgenommen von den neuen Bestimmungen sind laut aktuellem Stand mehrere Gruppen: Zum einen Studenten und Berufspendler. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens einmal in der Woche vom Studien- bzw. Arbeitsort nach Hause zurückkehren. Wer dies nicht macht, weil er zum Beispiel in Berlin studiert, unterliegt den neuen Einreisebestimmungen.<BR /><BR />Zum anderen sind auch Personen von der Testpflicht befreit, deren Wohnsitz nicht weiter als 60 Kilometer von der Grenze entfernt ist. Dies gilt aber nur, wenn sie sich nicht länger als 48 Stunden im Ausland aufhalten.<BR />