Eine aufmerksame Mutter brachte den ganzen Fall ins Rollen. <BR /><BR /><BR /><BR />Dem Lehrer wurden sexuelle Handlungen mit Minderjährigen angelastet, dazu gleich 2 erschwerende Umstände: Dass die Kinder ihm anvertraut und jünger als 10 Jahre waren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, dem Lehrer, der auf freiem Fuß ist, steht die Möglichkeit offen, Kassationsbeschwerde einzulegen. <BR /><BR />Wie berichtet, war der Lehrer im Rahmen der Vorverhandlung im Oktober 2020 am Bozner Landesgericht verurteilt worden. Aufgrund des verkürzten Verfahrens, bei dem ohne Zeugenanhörung rein aufgrund der Aktenlage entschieden wird, hatte der Lehrer Anrecht auf eine Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel. Die Familien der betroffenen Kinder hatten sich als Nebenkläger eingelassen. Das Verfahren war in der Folge mehrfach vertagt worden, um dem Lehrer Zeit zu geben, Schadenersatz zu leisten. <BR /><BR />Begonnen hatten die Ermittlungen im Jahr 2018, und den Anstoß dazu gegeben hatte der Lehrer indirekt selbst. Bei einem Elternabend soll er die Anwesenden ersucht haben, ihren Kindern mitzuteilen, dass sie sich ihm gegenüber nicht zu aufdringlich verhalten sollten. <h3> Eine Aussage macht stutzig</h3>Eine Aussage, die eine der Mütter stutzig machte. Sie fragte ihre Tochter, was denn der Lehrer damit gemeint habe, und bekam zur Antwort, dass es genau umgekehrt sei: Nicht sie und ihre Mitschülerinnen würden Nähe und körperlichen Kontakt zum Lehrer suchen, sondern vielmehr er zu ihnen. Die Mutter schaltete die Schuldirektorin ein, und diese wiederum die Justiz. <BR /><BR />Im Frühjahr 2018 überwachten die Ermittler der Fahndungsabteilung der Bozner Quästur über einen Monat lang mit versteckten Kameras im Klassenzimmer das Verhalten des Lehrers. Und einige dieser Aufnahmen sollen dann hinlängliche Indizien geliefert haben, die zur Anklage führten: <h3> An intimen Stellen berührt</h3>Auf den Videos soll zu sehen gewesen sein, wie der Lehrer Schülerinnen eindeutig und wiederholt an intimen Körperstellen berührt habe. Auch war im Zuge eines Beweissicherungsverfahrens eine Schülerin im geschützten Raum in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen angehört worden. <BR /><BR />Im Juni 2018 wurde der Lehrer verhaftet, zuerst unter Hausarrest gestellt, dann mit Unterschriftspflicht belegt, und schließlich wurden sämtliche Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Er selbst hat immer wieder beteuert, unschuldig zu sein: Sein Verhalten den Schülerinnen gegenüber sei harmlos gewesen. Der Strafsenat am Oberlandesgericht bewertete die Beweislage aber im Sinn der Anklage und bestätigte das Urteil aus erster Instanz.<BR />