Eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft lehnt die Verteidigung vorerst ab.<BR /><BR />Sempio wird von der Staatsanwaltschaft in Pavia beschuldigt, Chiara Poggi ermordet zu haben. Nach Ansicht der Staatsanwälte steckte hinter dem Verbrechen von Garlasco keine kühle Planung, sondern eine unkontrollierbare Wutreaktion seitens Andrea Sempio, der von Chiara angeblich bei einem Annäherungsversuch zurückgewiesen worden war. Die Anwälte wollen insbesondere die Zuordnung von Schuhspuren am Tatort zu ihrem Mandanten anzweifeln. Ein von der Verteidigung beauftragter Experte kam demnach zu dem Schluss, dass Sempios Fußform nicht zu den Spuren passe. Nach Ansicht der Verteidigung könnte dies den Verdächtigen entlasten.<BR /><BR />Die Verteidigung Sempios setzt alles auf das Gutachten von Giacomo De Angelis, einem Experten für Schuhproduktion. Damit soll die Übereinstimmung zwischen dem Fuß des Beschuldigten und den 25 punktförmigen Spuren widerlegt werden, die am Tatort gefunden wurden und als Abdruck des Täters gelten. Im Wesentlichen sei Sempios Fußsohle für diesen Schuhtyp zu „breit“. Ein Umstand, der nach Ansicht von Sempios Anwälte Angela Taccia und Liborio Cataliotti, sofern bewiesen, ausreichen würde, um den Mann vom Mordvorwurf auszuschließen.<BR />Weitere Gutachten befassen sich mit DNA-Spuren sowie Fingerabdrücken. <BR />Die Verteidigung kritisiert dabei insbesondere die Methoden der von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen. Die Ermittler sehen dagegen in bestimmten Merkmalen eine eindeutige Verbindung zu Sempio.<BR /><BR />Auch medizinische und kriminaltechnische Analysen wurden der Justiz eingereicht. Dabei werden unter anderem die Rekonstruktion des Tatablaufs sowie die Frage möglicher Abwehrverletzungen des Opfers thematisiert.<BR /><BR />Schließlich geht es um die Selbstgespräche, die Sempio im Auto führte und von den Ermittlern mit Wanzen aufgenommen wurden. In einem dieser Monologen deutet Sempio offenbar auf den Zeitpunkt der Tat hin. Die „neun Uhr dreißig“, von denen er spricht, würden zum Zeitpunkt des Eintritts in das Haus des Opfers passen. „Es handelt sich nicht um ein Geständnis, sondern um einfache Kommentare“, erklärten Sempios Anwälte. Zunächst wollen sie jedoch beantragen, dass der Richter einen Sachverständigen zur Transkription der abgehörten Gespräche bestellt: „Der Inhalt ist teilweise unverständlich, in anderen Fällen erscheint er uns verfälscht oder unklar wiedergegeben.“<BR /><BR />Im Fall Poggi war bereits Alberto Stasi, der damalige Freund des Opfers, rechtskräftig zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Ob die neuen Ermittlungen zu einer möglichen Wiederaufnahme des Verfahrens führen könnten, ist derzeit offen.