Am Mittwoch wurde das Urteil veröffentlicht, das nun wohl auch rechtlich dem Bauvorhaben Vivavirgolo definitiv einen Riegel vorschieben wird.<BR /><BR /> Hintergrund ist, dass die Vivavirgolo Gmbh, sprich die Gesellschaft rund um Bauunternehmer Rene Benko versucht hatte, gegen die Bestimmungen des Landschafts- und Ensembleschutzes der Gemeinde auf dem Virgl vorzugehen. Diese im Bauleitplan eingetragenen Begrenzungen sehen vor, dass nur die derzeit bestehenden Anlagen zur öffentlichen Nutzung auf dem Bozner Hausberg ihre Berechtigung haben, nicht aber ein Bauvorhaben im Ausmaß, wie es die Signa geplant hat.<BR /><BR />Im Jahr 2017 hatte das Bozner Verwaltungsgericht die Klage der Vivavirgolo GmbH gegen diese Bestimmungen abgewiesen. Die Kläger waren vor dem Staatsrat in Berufung gegangen. Diese wurde nun zurückgewiesen und das Urteil des Bozner Gerichts bestätigt.<h3> „Eigeninteresse darf Schutz nicht aushebeln“</h3>„Das ist in der Tat ein wichtiger Schritt und Gold wert“, meinte gestern der frühere Bozner Virgl-Beauftragte, Grünen-Vize-Fraktionsvorsitzender und Rechtsanwalt Rudi Benedikter, nachdem er das Urteil gelesen hatte. „Das rettet den Virgl vor der Bauwut von der Signa“, meinte Benedikter. <BR /><BR />„Das wichtigste Argument der Kläger war, dass die Landschafts- und Ensembleschutzbestimmungen ihr Eigentumsrecht beeinträchtigen und somit wollten sie das Terrain vorbereiten, um ihr Virglprojekt durchzusetzen“, erläutert Benedikter und ergänzt: „Dann könnte ja jeder hergehen und, um im eigenen Interesse Bauprojekte durchzusetzen, sagen, die Landschaftsschutzbestimmungen beeinträchtigen sein Eigentumsrecht. Genau aus diesem Grund gibt es ja übergeordnete Bestimmungen“, meint er.<h3> Vizebürgermeister wartet noch ab</h3>Benedikter war über Jahre der Virgl-Beauftragte der Gemeinde und verhandelte mit den ehemaligen Eigentümern mit dem Ziel, dass die Gemeinde Bozen den Grund am Virgl kaufen konnte. Das ist bekanntlich nicht geschehen, weil die Eigentümer – die frühere BBG Trading srl, ein Konsortium von 6 Bauunternehmern, darunter Wipptaler Bau – an Benko verkauften. Umso mehr ist Benedikter nun erleichtert über die Bestätigung des Verwaltungsgerichtsurteils durch den Staatsrat.<BR /><BR /> „Damit wird nicht nur unser Ansinnen bestätigt, sondern auch das negative Urteil von Dachverband für Natur- und Umweltschutz, Landesverwaltung und Dienststellenkonferenz bestätigt.“<BR />Vizebürgermeister Luis Walcher hielt sich am Donnerstag noch bedeckt und wollte keinen Kommentar abgeben. „Wir müssen das Urteil erst eingehend studieren, bevor wir etwas dazu sagen können“, meinte er auf Anfrage.<BR />