Bereits im August hatte der Gemeinderat eine Änderung der Satzung gutgeheißen und damit die Weichen für mehr Direkte Demokratie in Brixen gestellt: Das Beteiligungsquorum von 40 Prozent wurde abgeschafft und durch ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent ersetzt. Dies bedeutet, dass für die Gültigkeit eines Referendums mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten die Frage(n) mit Ja beantworten müssen. Die Zugangshürde wurde von zehn Prozent auf neun Prozent gesenkt. Zudem können in Zukunft konkurrierende Projektvorschläge zugelassen werden. Die Frist für die Unterschriftensammlung wird von 60 auf 90 Tage verlängert, die Zahl der Mitglieder des Promotorenkomitees von 100 auf 30 Personen gesenkt. Vorgesehen ist die Möglichkeit, die Zahl der Sprengelwahlsitze und der Mitglieder der Sprengelwahlbehörde zu reduzieren. Ethnisch sensible Themen oder Fragen, die soziale Randgruppen betreffen, dürfen nicht Gegenstand von Volksbefragungen sein. Durch die Zusammenlegung von mehreren Volksbefragungen auf einen Tag sollen künftig Kosten eingespart werden. Die Verordnung über die Volksabstimmung wurde mit 25 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.