Indirekt können damit auch die Mitglieder der Regionalregierung von 2000 (Roland Atz, Richard Theiner, Alessandra Zendron, Margherita Cogo, Gino Fontana, Franco Panizza, Tarcisio Grandi und Caterina Dominici) aufatmen. Sie hatten den Beitrag gewährt, und laut Trienter Urteil hätten sie bezahlen müssen, falls Girtler die Summe nicht aufbringen könne.Veruntreuung zum Schaden der Öffentlichkeit hatte die Bozner Staatsanwaltschaft Manfred Girtler ursprünglich vorgeworfen. Als Botschafter des Souveränen Malteser Ritterordens in Georgien hatte Girtler im Jahr 2000 bei der Region Trentino-Südtirol um Fördermittel angesucht.Damit sollte eine Kinderklinik in Tiflis gebaut werden. Mit dem Beitrag wurde ein Grundstück angekauft und mit dem Bau begonnen. Dieser wurde aber nie vollendet.Im Frühjahr 2010 hatte Richter Walter Pelino entschieden, das Verfahren einzustellen, weil Girtlers Handlungen keine Straftat darstellen.Der Freispruch war längst rechtskräftig, trotzdem musste sich Girtler im Jahr 2013 noch vor dem Rechnungshof in Trient dafür verantworten. Dort wurde er schließlich zur Rückzahlung der erhaltenen Gelder verurteilt. Die Berufungsinstanz des Rechnungshofes in Rom sah das jetzt aber anders.rc