Landesrat Daniel Alfreider nutzte seine vormalige parlamentarische Erfahrung in der Abgeordnetenkammer (von 2013 bis 2018), um das römische Verkehrsministerium dahingehend zu bewegen, „verkehrsberuhigte Zonen“ auch außerhalb großer Zentren einrichten zu können.<BR /><BR /> Es war ein gekonnter Schachzug des Landesrates für Mobilität, die Cinque Terre (Ligurien) und die Küste von Amalfi (Kampanien) mit einzubeziehen. „Wie die Dolomiten zählen die Gebiete zum UNESCO-Welterbe und bedürfen besonderer Schutzmaßnahmen – das hat dem Infrastruktur-Ministerium und dem Parlament eingeleuchtet“, erklärt Daniel Alfreider. Eine große Hilfe war dabei der Staatssekretär im Infrastrukturministerium, Tullio Ferrante, der aus San Giorgio a Cremano stammt und um die Verkehrsprobleme in sensiblen Gegenden daher bestens Bescheid weiß. Die Verflechtung gesetzlicher Bestimmungen in der neuen Straßenverkehrsordnung mit ministeriellen Dekreten und Richtlinien macht außerstädtische verkehrsberuhigte Zonen möglich.<h3> Das Verfahren ist komplex</h3>Zunächst allerdings nur auf dem Papier. „Das Verfahren ist komplex“, sagt Alfreider. „Das Grödner Joch liegt nämlich nicht direkt im UNESCO Gebiet, sondern grenzt an dieses an. Die UNESCO Stiftung hat aber schriftlich bestätigt, dass der starke Motorrad- und Autoverkehr auf den Dolomiten Straßen ein Problem vor allem auch für das UNESCO Gebiet selbst darstellt.“ Damit sei eine wichtige Hürde genommen. Mit überhandnehmender Verkehrs- und Umweltbelastung begründen auch die gebietsmäßig zuständigen Gemeinden – Wolkenstein und Corvara – die Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.<BR /><BR />Aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail. In welchem Zeitraum in den Sommermonaten und zu welchen Zeitfenstern ist die verkehrsberuhigte Zone wirksam? Wer ist von der Maßnahme ausgenommen und mit welcher Begründung? Gibt es eine Ausweichroute? Stehen alternative Verkehrsmittel bereit? Reichen die Auffangparkplätze? Wie kann ein Rückstau oder gar ein Verkehrskollaps vermieden werden? All diese Fragen müssen abgearbeitet werden.<BR /><BR />Eine Arbeitsgruppe, in der die Gemeinden und Tourismusorganisationen sowie Experten vertreten sind, beschäftigt sich seit Monaten damit. Noch sind längst nicht alle Details geklärt und Gespräche mit den Betroffenen im Gange – zum Beispiel mit den Besitzern der Hütten und Gastlokale entlang der Strecke und mit weiteren Interessensvertretern.<h3> Viele Fragen noch zu klären </h3>Daniel Alfreider mahnt zur Vorsicht: „Der Weg ist noch weit, weil für jede offene Frage oder für jedes Problem plausible Antworten und Lösungen vorliegen müssen, sonst hat die Maßnahme vor Gericht nicht Bestand und es ist vorbei. Die Arbeitsgruppe arbeitet daher intensiv und ich rechne, dass sie nach Ostern so weit sein wird, um einen konkreten Vorschlag vorzulegen.“ <BR /><BR />Wird es also bereits heuer im Sommer eine neue Verkehrsregelung am Grödner Joch geben? „Nein, das wäre zu kurzfristig“, sagt der Landesrat für Mobilität. „Die Gemeinden und das Land würden es niemals schaffen, eventuell erforderliche bauliche, urbanistische oder technische Maßnahmen in wenigen Wochen umzusetzen.“ Möglicherweise sind elektronische Zufahrtskontrollen, neue Kreisverkehre für Wendemanöver, Parkplätze und Bushaltestellen erforderlich.<BR /><BR />Daniel Alfreider sieht die Bemühungen aber auf der Zielgeraden: „Wir sind staatsweit jedenfalls die Ersten, die das Problem konkret angehen.“ Wenn die Arbeitsgruppe im April die Lösung im Detail präsentieren wird, sei es gut möglich, dass es Einwände gibt, das Genehmigungsverfahren ins Stocken gerät oder sogar einem Gerichtsverfahren unterzogen wird.“<h3> Virtuelle Maßnahme 2026</h3>Der Landesrat möchte die verfügbare Zeit optimal nutzen: „Wir werden die verkehrsberuhigte Zone im Sommer 2026 virtuell einrichten und eine Testphase lancieren, so als ob es die Zone bereits gäbe.“ Das soll so funktionieren, dass alle Motorräder und Autos am Grödner Joch von Zählstellen erfasst werden, um Daten zu haben, die es ermöglichen, die Auswirkungen einer solchen Maßnahme einzuordnen. Alfreider: „Wir wissen nach der Testphase im Sommer 2026, wie viele Autos und Motorräder vor, während und nach der virtuellen Verkehrseinschränkung übers Grödner Joch gefahren sind und daraus können wir schließen, welche Rahmenbedingungen es für 2027 zu schaffen gilt, zum Beispiel Auffangparkplätze und Busdienste.“<BR /><BR />Noch werden die zu begründenden Detailregelungen in der übergemeindlichen Arbeitsgruppe intensiv und vor allem diskret diskutiert. In wenigen Wochen dürfte erstmals ein konkreter Vorschlag aufliegen. Man darf wirklich gespannt sein.