Eigentlich hätte Landesrätin Ulli Mair schon Mitte November mit dem Rahmengesetzentwurf in die Sitzung der Landesregierung gehen wollen. Doch den Gemeinden ging das zu schnell, damals hatte man sich für das Gutachten mehr Zeit ausgebeten, „ein Gesetz auszuarbeiten, das auch funktioniert. Mit schnell, schnell hat es bereits beim Urbanistikgesetz nicht geklappt“, hatte Gemeinden-Präsident Dominik Oberstaller damals argumentiert (wir haben berichtet). <h3> Änderungswünsche liegen vor</h3>Nun liegen die Änderungswünsche des Verbandes vor – und sie betreffen einige wenige, aber nicht unerhebliche Punkte. Allem voran möchte der Gemeindenverband aus einer Muss- eine Kann-Bestimmung machen, „damit Gemeinden, wenn sie wollen, auch weitermachen können wie bisher. Wir wollen also keine Verpflichtung zum Auf- und Ausbau der Polizeikräfte in den Gemeinden“, erklärt Oberstaller. <BR /><BR />Im Gesetz wird ein Richtwert von einem Polizisten je 1.000 Einwohner vorgegeben. Derzeit liegt die Personalausstattung im Schnitt bei einem je 2.000 Einwohner und schwankt. <BR /><BR />Damit das Ziel erreicht wird, setzt Mair auf eine Anreizfinanzierung, die in der Durchführungsverordnung nach Genehmigung des Gesetzes verankert werden soll: Demnach wird es ab einem Schwellenwert von 0,6 Polizisten bis zur angestrebten Marke von einem Polizisten pro 1.000 Einwohner gestaffelte Landesbeiträge geben. In welcher Höhe, ist noch nicht genau definiert. Im Raum stehen als Maximalbetrag 45.000 Euro. „Wir möchten, dass hier auch das Hilfs- und Verwaltungspersonal mitgezählt wird“, sagt Oberstaller. <h3> Verpflichtende Einstufung in Funktionsebene</h3>Ein weiterer Wunsch der Gemeinden betrifft die Einstufung der Kommandanten. Die verpflichtende Einstufung derselben in die achte/neunte Funktionsebene „muss gestrichen werden“, stellt Oberstaller klar: „Wir haben Kommandanten, die sind niedriger eingestuft und bringen nicht die curricularen Voraussetzungen für die höheren Funktionsebenen mit. Die würden ohne die Streichung dieser Vorgabe ihre Führungsaufträge verlieren und müssten von anderen Personen mit den geforderten Voraussetzungen ersetzt werden. Das sollte nicht sein.“<BR /><BR />Begrüßt wird die vorgesehene Möglichkeit, dass sich Gemeinden für das Erreichen der Korpsgrößen (sechs plus eins wünschen sich die Gemeinden) zusammenschließen können (mit Zusatzfinanzierung durch das Land). Doch auch hier mahnt Oberstaller: „Es muss auch für kleinere Gemeinden passen, ohne dass sie gezwungen sind, sich zu zu großen Realitäten zusammenschließen zu müssen.“ „Im Großen und Ganzen“, so Oberstaller, stimme man dem Gesetz aber zu. <BR /><BR />Man prüfe das Gutachten der Gemeinden und werde am Freitag dann das Gesetz in der Landesregierung behandeln, lässt dazu Landesrätin Mair wissen. <BR /><BR />Und wenn die Anpassungswünsche der Gemeinden nicht berücksichtigt werden? „In diesem Fall werden wir versuchen, uns so zu organisieren, dass der Gesetzentwurf noch nachgebessert wird, bevor er in den Landtag zur Abstimmung kommt“, so Oberstaller. Es sei einfach wichtig, dass das Gesetz für alle 116 Gemeinden funktionieren könne.