Ferraris Verteidiger Sandro Mason hatte die Verlegung des Verfahrens nach Padua beantragt, wo die Doping-Ermittlungen begonnen hatten. Laut richterlicher Verfügung sei aber Bozen zuständig - nicht zuletzt, weil hier schon ein Anklagesatz vorliege und in das Verfahren in Padua noch in der Ermittlungsphase steckt. Theoretisch wäre dort auch eine Einstellung der Erhebungen möglich, in Bozen sei man schon beim Hauptverfahren.Der Richter hat auch den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA als Nebenkläger auszuschließen. Die WADA habe die Aufgabe, die Gesundheit der Sportler zu schützen und Doping-Kontrollen durchzuführen, sie habe also ein spezifisches Interesse und das Recht, sich in das Verfahren einzuschalten.Staatsanwalt Giancarlo Bramante verdächtigt Gottlieb Taschler der Beihilfe zum Doping, Daniel Taschler glaubt der Staatsanwalt einen konkreteren Verstoß gegen das Dopinggesetz zur Last legen zu können. rc/D