Die Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) hat die Fahnder der Spezialeinheit für Hygiene und Lebensmittelsicherheit der Carabinieri (NAS) mit der Erstellung einer Sachverhaltsabklärung beauftragt. Dieser Bericht wird in Kürze an die Bozner Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In der Zwischenzeit könnte auch das Ergebnis der B-Probe von Rebecca Passlers Doping-Test eintreffen. <BR /><BR /><BR /> Bei einer Doping-Kontrolle geben die Athleten Urin ab, der in eine A-und eine B-Probe aufgeteilt wird. Wird in der A-Probe eine verbotene Substanz gefunden, wird der zuständige Sport-Verband benachrichtigt, der wiederum den betroffenen Sportler informiert. Dieser kann dann die Analyse der B-Probe beantragen. Er kann entweder selbst dabei sein oder einen Gutachter berufen. Nur, wenn das Ergebnis der B-Probe jenes der A-Probe untermauert, wird der Test als positiv eingestuft – bis dahin bleibt es ein reiner Verdachtsfall. <BR /><BR />Deshalb entscheiden auch die Bozner Ermittler erst dann über ihr weiteres Vorgehen, wenn diese Informationen vorliegen. Vorerst wurde eine Akte zu einem strafrechtlich nicht relevanten Vorfall angelegt. Sollte sich dann der Verdacht erhärten, dass die Südtiroler Biathletin eine verbotene Substanz zu sich genommen hat, wird offiziell eine Ermittlung wegen Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz eingleitet. <BR /><BR />In die Zuständigkeit der Bozner Staatsanwaltschaft fällt der Verdachtsfall übrigens, weil der Doping-Test bei Rebecca Passler in Antholz durchgeführt worden ist.