Doppelte Rechnung für Skifahrer: Kläger muss nach Sturz noch tief in die Tasche greifen
Skischulen und Skiliftbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, die Sicherheit der Wintersportler zu gewährleisten. Selbst aber nicht die nötige Umsicht walten zu lassen und dann versuchen, die Verantwortung für einen Sturz abzuwälzen, kann aber teuer werden: Ein Römer wurde gleich zweimal dazu verurteilt, die Prozessspesen der von ihm Beklagten zu zahlen.