Christoph Senoner, der Bürgermeister von St. Christina, überließ den Fall bewusst dem Land: „Im Vorjahr haben sowohl wir als Gemeinde als auch das Land kontrolliert und analysiert, aber herausgekommen ist nichts.“<BR /><BR />Die Grundeigentümer haben allerdings auch heuer wieder ein Drehkreuz nahe der Bergstation der Seceda-Bahn errichtet und verlangen von allen Gästen, die sich auf den kurzen Weg zu den Geislerspitzen machen, eine Art „Wegemaut“. Zumal das Gebiet zum Naturpark Puez-Geisler gehört, hat die Landesbehörde bereits vor Wochen einen Lokalaugenschein durchgeführt. <BR /><BR />Erste Erkenntnis der Juristen: Verstöße gegen Bestimmungen der Raumordnung liegen nicht vor. Das Drehkreuz steht nämlich auf Rädern, ist also mobil und somit kein Bauwerk.<BR /><BR />Zweite Folgerung: Es handelt sich um einen Wanderweg in einem Naturpark und damit ist das freie Betretungsrecht („Jedermannsrecht“) gegeben. <BR /><BR />Dritte Folgerung: Vor Jahren gab es einen Präzedenzfall in der Gemeinde Völs. Ein Grundbesitze hatte einen Wanderweg im Naturpark Schlern-Rosengarten gesperrt, die Gemeinde reichte Klage ein und bekam Recht. „Völs handelte pro aktiv“, heißt es aus den Landesämtern in Bozen.<BR /><BR />Weil die Gemeinde St. Christina aber offenbar weniger „pro aktiv“ ist, hat das Land seine Juristen befragt, ob auch die Landesbehörde den freien Zugang einklagen könne. Die Antwort fiel positiv aus, weil es sich um ein Gebiet im Naturpark Puez-Geisler handelt und das öffentliche Interesse daher gegeben ist. <BR /><BR />Deshalb bereiten die Ämter in diesen Tagen einen Beschluss für die Landesregierung vor. Ob das Land Südtirol tatsächlich vor Gericht zieht, entscheidet die Politik. Es dürfte jedoch so kommen, denn die Sperre des Wanderweges hinzunehmen, wäre ein gefährlicher Präzedenzfall. Die „Seceda“-Maut landet also vor Gericht.