Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Claudio Gottardi verfügte auch, dass De Paola fünf Jahre lang kein öffentliches Amt bekleiden und drei Jahre lang keine Verträge mit der öffentlichen Verwaltung abschließen darf. Weiters muss er die Prozesskosten des Innenministeriums, das Nebenkläger war, übernehmen. Als Schadenersatzvorschuss sprach das Gericht dem Ministerium 5000 Euro zu. Freigesprochen wurde hingegen De Paolas Mitarbeiter, Inspektor Bruno Zermiani. Das Gericht kam zum Schluss, dass die ihm zur Last gelegten Handlungen keine Straftat darstellen. Auch De Paola wurde für eine Reihe von Einzelvergehen freigesprochen. Übrig bleiben aber fast ebenso viele Episoden, bei denen das Gericht den Argumenten von Staatsanwalt Giancarlo Bramante folgte und De Paola des Betruges bzw. der Unterschlagung im Amt für schuldig befand. Unter den Vorhaltungen des Staatsanwaltes gegen De Paola fanden sich u.a. Fahrten in Skigebiete, nach Gardaland oder zum Einkaufen. Leonardo De Paola war am 1. August 2006 in Bari verhaftet worden, als er gerade auf Urlaub war. Er hat die Vorwürfe stets von sich gewiesen. Einen Karriereknick erlitt er durch das etwas mehr als drei Jahre laufende Strafverfahren nicht. Zwar tat er nicht mehr Dienst bei der Staatspolizei, dafür sorgte er eine Zeit lang bei der Stadtpolizei von Bitonto für Ruhe und Ordnung. In der Folge wurde er zum Leiter der Stadtpolizei von Bari ernannt. Inzwischen ist De Paola in Pension, ebenso wie sein damaliger Mitarbeiter Zermiani. Staatsanwalt Bramante hatte für De Paola drei Jahre und vier Monate Haft und zehn Monate Haft für Zermiani gefordert. Nach Einsicht in die Urteilsbegründung, die in 90 Tagen vorliegen soll, entscheidet der Staatsanwalt, ob er beruft.rc/D