Konkret sind folgende Wege von einer Befahrung mit Mountainbikes ausgeschlossen:- Paternsattel (Provinzgrenze) - Dreizinnenhütte (101) – Gemeinde Toblach- Dreizinnenhütte – Lange Alm – Forcella di Mezzo (Provinzgrenze) (105) - Gemeinde Toblach- Dreizinnenhütte – Rienztal – Abzweigung Steig Nr. 10 zum Wildgrabenjoch (102) – Gemeinde Toblach- Dreizinnenhütte – Altensteintal – Talschlusshütte – (102-103) – Gemeinde Sexten- Dreischusterhütte - Wildgrabenjoch (10-11-105) – Gemeinde Innichen,- Dreizinnenhütte – Dreischusterhütte (105) – Gemeinde Innichen, Gemeinde Toblach- Dreizinnenhütte – Büllelejoch – Zsigmondyhütte (101) – Talschlusshütte (103) – Gemeinde SextenMit den Fahrverboten werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll Konflikten vorgebeugt werden, die sich hin und wieder zwischen Wanderern und Radfahrern auf den schmalen Steigen und Wegen ergeben.Und zum anderen möchte man Schäden vermeiden, die durch das Mountainbiking auf den mit öffentlichen Mitteln instand gehaltenen Steigen festzustellen waren.Die entsprechende Bestimmung für den Naturpark Drei Zinnen aus dem Jahr 1999 ist auch auf Wunsch der Gemeinden Toblach, Sexten und Innichen sowie des zuständigen Führungsausschusses im Naturparkdekret verankert worden.stol/lpa