Der verurteilte Straftäter wurde von der Polizei in einem Haus in Meran gefunden, in das er geflüchtet war, um sich seiner Haftstrafe zu entziehen. Konkret war der marokkanische Familienvater wegen des Besitzes von Drogen zum Zwecke des Handels rechtskräftig verurteilt worden.<BR /><BR />E.R.M. hatte nach seiner Verhaftung eine alternative Maßnahme zur Haft beantragt. Dieser Antrag wurde jedoch vom Gericht abgelehnt, da der Verurteilte in der Zwischenzeit schwere Straftaten gegen seine Familienangehörigen begangen hatte. Am 23. September letzten Jahres wurde er zu der vorsorglichen Entfernung aus der Wohnung der Familie in Meran verurteilt. Ihm wurde eine elektronische Fußfessel angelegt und ein Annäherungsverbot gegenüber seiner Ehefrau und den 3 minderjährigen Töchtern erteilt.<h3> Abschiebung veranlasst</h3>Das medizinische Personal des Krankenhauses Meran hatte wegen der Gewaltvorfälle gegenüber seiner Familie den sogenannten „Erika-Kodex“ aktiviert, um Schutz für die Frau und ihre Kinder zu gewährleisten. <BR /><BR />Der Marokkaner wurde in das Gefängnis von Bozen gebracht, wo er seine neunmonatige Strafe verbüßen wird. Quästor Paolo Sartori erließ zudem ein Dekret zur Ausweisung des Mannes, das nach Verbüßung seiner Strafe in Kraft treten wird.<BR /><BR />„Die Suche, Identifizierung und Verhaftung von Flüchtigen ist eine der Prioritäten der Staatspolizei“, so Quästor Sartori. „Sie zielt darauf ab, die von den Justizbehörden verhängten Urteile zu vollstrecken und Personen, die sich weigern, die Gesetze unseres Landes einzuhalten, vor Gericht zu bringen. Dadurch soll ihnen ermöglicht werden, einen Umerziehungsweg einzuschlagen, der ihnen nach Verbüßung ihrer Strafe die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ermöglicht.“