Die Carabinieri hatten die Droge bei dem Brunecker sichergestellt, den sie infolge eines Todesfalls im Herbst 2024 verhaftet hatten. Damals war ein 28-Jähriger aus Bruneck bei der Arbeit zusammengebrochen. Zunächst ging man von einer natürlichen Todesursache aus. Nachdem aber in einem Staniolpapier neben dem Leichnam Spuren eines Pulvers gefunden wurden, wurde eine toxikologische Untersuchung veranlasst. <BR /><BR />Herkömmliche Drogen wurden im Blut des Toten nicht festgestellt, woraufhin die Bozner Staatsanwaltschaft die Forensiker des RIS in Rom beauftragten, nach Substanzen forschten, die durch übliche Tests nicht nachgewiesen werden können. Und die Experten wurden fündig: Der 28-Jährige war einer Rauschgiftmischung erlegen, die Protonitazepin, das zur Gruppe der Nitazene gehört, enthielt. Sein 29-jähriger Bekannter wird verdächtigt, ihm die Droge besorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen der Verursachung eines Todesfalles durch eine andere Straftat – nämlich Drogenhandel. Der Verdächtige habe sich mehrfach im Ausland synthetische Rauschmittel besorgt und diese dann weiter gegeben. An die Substanz, an der der 28-Jährige gestorben sei, sei der Brunecker über eine deutsche Webseite gekommen. Er steht nach wie vor unter Hausarrest. <BR /><BR />Bei der Vorverhandlung am Mittwoch brachte sein Verteidiger Angelo Polo einen formellen Einwand vor, der das Ergebnis des Bluttests, den die RIS durchgeführt hatten, zum Kippen bringen könnte. Falls die Analysen in Rom eine unwiederholbare Sicherung von Beweismitteln waren und der Name seines Mandanten da schon im Ermittlungsregister eingetragen gewesen sein sollte, müssten die Tests als nichtig eingestuft werden, argumentierte Polo. Der 29-Jährige sei nämlich nicht über die Durchführung der Analysen informiert worden und habe keine Möglichkeit gehabt, einen eigenen Sachverständigen hinzu zu ziehen – wie es sein verbrieftes Recht sei.<BR /><BR />Sollte Richterin Giulia Rossi dem Einwand stattgeben, dürfte die Analyse wiederholt werden, wahrscheinlich im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens. Für den Test soll noch ausreichend Blut vorrätig sein. <BR /><BR />Die Hinterbliebenen des 28-Jährigen, die sich mit den Rechtsanwälten Martin Fill und Hannes Niederkofler als Nebenkläger eingelassen haben, beantragten die vorsorgliche Beschlagnahme der Wohnung des Angeklagten. <BR /><BR />Die Sicherung des Vermögenswertes könnte als Garantie dienen, sollte der Familie im weiteren Verfahren Schadenersatz zugesprochen werden. Die Richterin entscheidet am 28. Juli. Wie durchsickerte, soll die Verteidigung die Absicht haben, ein verkürztes Verfahren zu beantragen. Im Fall eines Schuldspruches würde damit das Strafmaß für den Angeklagten automatisch um ein Drittel gesenkt.