Drohnen, also unbemannte Flugobjekte, sind in der Landwirtschaft längst keine unbekannte Technik mehr. „Sie werden bereits auf einigen Almen eingesetzt, um die Herden zu überwachen und das Vieh zu orten“, weiß der Obmann des Südtiroler Bauernbundes (SBB), Daniel Gasser. <BR /><BR />Rom hat im Herbst den Weg geebnet, sodass auch das Sprühen aus der Luft mit Drohnen auf landwirtschaftlichen Flächen bald zulässig sein soll. Seit Donnerstag ist das Dekret in Kraft, umgesetzt werden kann es aber vermutlich erst im Frühjahr. „Wir müssen die Durchführungsverordnung abwarten“, sagt Senator Meinhard Durnwalder (SVP, siehe eigenen Bericht). <BR /><BR /><embed id="dtext86-72810085_quote" /><BR /><BR />„Diese Neuerung kann eine Arbeitserleichterung sein, vor allem für Betriebe im Steilhang“, sagt Gasser. Es sei richtig, dass sich die Politik nun öffne und diese Möglichkeit schaffe. „Es ist eine Chance“, so der SBB-Obmann. <BR /><BR />Der Drohnen-Experte Fabian Call spricht gar von einer kleinen „Revolution“. Er schätzt, dass bis Ende 2026 rund 50 bis 70 Drohnen in der Südtiroler Landwirtschaft im Einsatz sein werden. „Das sind spezialisierte Drohnen, deren Sprühtank bis zu 100 Liter umfassen kann“, erklärt er. Ein Sprühgerät wird die Drohne zwar nicht vollständig ersetzen können, aber es ist eine sehr gute Alternative, besonders in Steilhängen“, so Call. Laut dem Experten sind die Vorteile groß. „Wegen des unwegsamen Geländes haben wir einige Unfälle im Jahr, bei denen sich Traktoren überschlagen.“ Drohnen sorgen für mehr Sicherheit. Indem sie schwere Maschinen ersetzen, wird auch der Boden besser geschützt. <h3> Welche Voraussetzungen Landwirte erfüllen müssen</h3>Einfach kaufen, fliegen (und arbeiten) lassen – so einfach ist es nicht. Wer auf den digitalen Helfer setzt, muss zuvor einige Voraussetzungen erfüllen: Die Drohne muss regelkonform registriert und versichert sein. Ebenso benötigt man die dafür vorgesehenen Führerscheine. „Die erforderlichen Befähigungsnachweise und die praktische Einweisung können im Rahmen einer Einschulung erworben werden“, so Call. <BR /><BR />Zudem muss man beachten, dass es im Land Flugverbotszonen gibt – jeder zweite Südtiroler lebt in einer solchen. Diese dürfen nur mit Genehmigung abgeflogen werden. „In sensiblen Bereichen wie in der Nähe von Krankenhäusern oder des Flughafens ist die Abstimmung etwas aufwendiger“, erklärt Call. „Grundsätzlich bin ich aber optimistisch, da Agrardrohnen bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln meist nur um die vier bis fünf Meter über der Baumkrone fliegen.“<h3> Was der Landwirtschaftslandesrat sagt</h3>In anderen Ländern wie Deutschland oder der Schweiz ist der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft schon längst gang und gäbe. Hierzulande ist man vorsichtiger. Das Gesetz sieht vor, dass Sprüh-Drohnen für einen Zeitraum von drei Jahren erlaubt sind. Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher spricht von einem „Versuch“. Da weitere Details noch nicht bekannt sind, hält er sich bedeckt. Auch er will erst abwarten, was in der Durchführungsverordnung steht. Erst danach wird sich wohl zeigen, wie sehr Drohnen die Landwirtschaft verändern oder gar revolutionieren werden.<BR /><BR /><b>Wie es weitergeht:</b><BR /> „Mit dem Inkrafttreten des Dekrets läuft eine Frist von 90 Tagen, in denen das Landwirtschaftsministerium die Durchführungsverordnung machen muss“, sagt Senator Meinhard Durnwalder (SVP). Der Einsatz von Drohnen ist zunächst im Versuchswege vorgesehen,für einen Probezeitraum von drei Jahren und zwar für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln. „Für die Details muss man jetzt die Durchführungsverordnung abwarten“, so Durnwalder. Diese wird vermutlich bis April auf den Weg gebracht sein.