Dass Facebook die Ermittler erst im zweiten Anlauf unterstützte, dürfte im US-Recht begründet liegen. Vieles, was laut italienischem Recht den Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt, wird in den USA noch als freie Meinungsäußerung eingestuft und ist dort demnach nicht strafbar. <BR /><BR />Da Facebook eine amerikanische Firma ist, handelte sie wohl diesen Grundsätzen entsprechend und gab dem ersten Ansuchen, die IP-Adresse des betreffenden Nutzers offenzulegen, nicht statt. Es bedurfte einer Klarstellung seitens der Staatsanwaltschaft, dass es hier um mehr als üble Nachrede gehe: Gegen den Facebook-User werde wegen Bedrohung ermittelt. Daraufhin legte Facebook die IP-Adresse offen. <BR /><BR /> Nun setzen die Ermittler im Auftrag des stellvertretenden Leitenden Staatsanwaltes Axel Bisignano alles daran, herauszufinden, welche Personen Gelegenheit hatten bzw. haben, den betreffenden Computer zu nutzen und wo sich die jeweiligen Personen aufgehalten haben, als das Posting ins Netz gestellt worden war. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte Brigitte Foppa Anzeige erstattet – gegen Unbekannt. Zugleich gab sie den Ermittlern Hinweise, die zweckdienlich zur Ausforschung des Facebook-Nutzers schienen. Die Erhebungen in diese Richtung verliefen ins Leere. Dank der Zusammenarbeit mit Facebook steht zwar inzwischen eindeutig fest, dass die IP-Adresse nicht jener des Computers entspricht, der dem ursprünglich Verdächtigten gehört – dafür haben die Ermittler jetzt eine neue und konkrete heiße Spur. <BR />