Im Amt für Führerscheine in Bozen melden sich bereits besorgte Familien. Dort lautet die Auskunft: Vorerst einmal abwarten. <BR /><BR />Hunderte Südtiroler Familien sitzen auf Nadeln: Ihre Sprösslinge haben seit einem Jahr den Führerschein, doch jetzt könnte es 3 Jahre dauern, bis sie ein stärkeres Fahrzeug benutzen dürfen. <BR /><BR />Im Amt für Führerscheine gab es bereits Anrufe. Eltern sorgen sich, dass mit der Reform der Straßenverkehrsordnung auf sie wieder neue Ausgaben zukommen. Nachdem Sohn/Tochter ein Jahr lang mit einem Fahrzeug unterwegs war, das der Leistungsgewichtsbeschränkung von maximal 55 Kilowatt/Tonne entsprach, hat man das alte Vehikel ausgemustert und ein stärkeres angeschafft. Jetzt aber soll die Beschränkung auf 3 Jahre ausgedehnt werden und alle fragen sich: Gilt das rückwirkend?<h3> Im September im Parlament</h3>„Sollte es eigentlich nicht“, sagt Giovanna Valentini vom Amt für Führerscheine. Derzeit habe der Ministerrat nur einen <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/regierung-sagt-drogen-und-alkohol-am-steuer-den-kampf-an" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Gesetzesentwurf zur neuen Straßenverkehrsordnung</a> gut geheißen, der im September vom Parlament genehmigt werden muss. „Einiges , wie die Regelung für E-Roller, ist zu begrüßen. Bei anderem, wie den Strafen für Alkoholsündern würden mehr Kontrollen reichen. Die heutigen Sanktionen sind schon scharf genug“, so Valentini. <BR /><BR /> Keinen Sinn mache eine Anhebung der Leistungsgewichtsbeschränkung auf 3 Jahre. „Sie war schon einmal auf 3 Jahre und wurde dann auch aufgrund des Einsatzes von Ex-Senator Hans Berger auf ein Jahr gesenkt. Zu Recht, denn Unfälle passieren auch mit kleinen Autos“, so Valentini.<h3> Die offene Frage</h3>Auch für den Sprecher der Südtiroler Ortspolizisten, Christian Carli, dürfte das neue Gesetz „nicht rückwirkend“ gelten. Wer jetzt seinen Führerschein also seit über einem Jahr hat, könne relativ beruhigt sein. Abzuwarten sei aber auf jeden Fall, was das Parlament im Herbst beschließe. <BR /><BR />Sollte die Auflage wirklich auf 3 Jahre angehoben werden, so gelte sie für alle, die ab Herbst die Fahrerlaubnis erlangen. „Die große Frage wird sein, was mit jenen passiert, die das Jahr im Herbst noch nicht hinter sich haben“, meint Carli. Meist gebe es nachträglich Rundschreiben des Ministerium dazu.<BR />