Am 9. September entscheidet das Verwaltungsgericht in kollegialer Zusammensetzung über den Aussetzungsantrag für das Abschussdekret.<BR /><BR /> Die drei Tierschutzorganisationen, die den Rekurs eingebracht haben, befürchten, dass die Abschüsse bis dahin längst durchgeführt sein könnten. Deshalb haben sie dem Landeshauptmann und der Forstbehörde eine Verwarnung zustellen lassen: Die Abschüsse dürften vor dieser Entscheidung nicht durchgeführt werden. Auch wollen sie das Präsidialdekret vom Samstag beim Staatsrat anfechten. <BR /><BR />Vorerst tickt aber die Uhr für die beiden Schadwölfe in Planeil wieder: Verwaltungsgerichtspräsident Stephan Beikircher hat sich in seinem Dekret auf die Umweltbehörde ISPRA berufen, wonach der Abschuss von ein bis zwei Wölfen, die der Nutztierhaltung schweren Schaden zufügen, den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Südtirol nicht gefährde. <h3> Entnahme als legitimes und wirksames Instrument</h3>Die Wölfe – wie von den Rekursstellern als Alternative vorgeschlagen – zu fangen und andernorts freizulassen, scheine im Sinne des Tierwohls keine sinnvolle Alternative zu sein, da dies einen starken Stressfaktor für die Tiere darstelle. Die Entnahme könne demnach als legitimes und wirksames Instrument zum Schutz des lokalen Viehbestands angesehen werden. <BR /><BR />Mehr noch: Wie im Präsidialdekret unterstrichen wird, sei die Erhaltung des Wertes der Landschaft durch Art. 9 der Verfassung als „primärer und absoluter Wert“ geschützt. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70987070_quote" /><h3> Dynamische Aufwertung und aktive Erhaltung von Kulturlandschaft</h3>Dieser Grundwert sei durch die Rechtsprechung gerade hinsichtlich der landwirtschaftlichen und weidewirtschaftlichen Tätigkeit in den Alpen aufgewertet worden. Der Schutz von Kulturlandschaft beschränke sich nämlich nicht auf rein statische Erhaltungsmaßnahmen, es gehe auch um dynamische Aufwertung und aktive Erhaltung. <BR /><BR />Und das gelte insbesondere in Berggebieten im Alpenraum in Höhenlagen, die traditionell für die Almwirtschaft genutzt werden. Diese Gebiete seien historisch durch die Wechselwirkung zwischen menschlicher Tätigkeit und natürlicher Struktur geprägt, in der diese Tätigkeit ausgeübt wird. Ohne die Almwirtschaft würde das Gebiet in den ursprünglichen Zustand der „Urlandschaft“ zurückkehren. Kurz gesagt, es würde verwildern – mit dem Verlust seiner wesentlichen Merkmale, auch unter ökologischen Gesichtspunkten. <BR /><BR />Nach einer Abwägung der gegensätzlichen Interessen erscheine somit der Abschuss der beiden Wölfe als die einzig wirksame Maßnahme, um schwere Schäden am Viehbestand und negative Auswirkungen auf das Gebiet unter kulturellen und wirtschaftlichen Aspekten sowie als Erholungsgebiet zu verhindern.