Das Urteil betrifft die Sozialbindung von geförderten Wohnungen. Der Richter hatte entschieden, dass diese Bindung verfällt, wenn eine Sozialbauwohnung versteigert wird."Diese Auslegung öffnet der Spekulation Tür und Tor", so der Landeshauptmann.Die Bindung werde auferlegt, weil das Land den Bau oder Kauf einer Wohnung gefördert und Investitionen in die betreffende Wohnung getätigt habe - etwa beim Grundankauf oder den Erschließungs-Arbeiten."Damit sich hier kein Präzedenzfall ergibt, werden wir gegen das Urteil des Grundbuchrichters zur Aufhebung der Sozialbindung bei der Versteigerung geförderter Wohnungen rekurrieren", so Durnwalder heute.