Druck und Versand von Einladungs- und Dankeskarten auf Landeskosten, bezahlte Überstunden an seine Mitarbeiter, aber auch entgangene Einnahmen von Schloss Tirol – dies sind die Vorhaltungen, die die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Luis Durnwalder gemacht hatte. Dieser hatte anlässlich seines 70. Geburtstages im September 2011 an die 500 Gäste auf Schloss Tirol geladen. Durnwalders Verteidiger, Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer, vertraten die Ansicht, dass es sich bei der Feier um eine institutionelle und nicht um eine private gehandelt hatte. Schließlich seien samt und sonders Amts- und Würdenträger eingeladen gewesen. Zudem habe Durnwalder die Feier an sich ja aus eigener Tasche bezahlt, so die Verteidiger. Der Richtersenat sah es anders als die Verteidigung und verurteilte Luis Durnwalder am Donnerstag zur Rückerstattung von 8036 Euro.stol/rc